Staatsanwalt erkennt fahrlässige Tötung Tödlicher Unfall auf B303: Fahrer angeklagt

Von Andreas Gewinner
Ein Trauerlicht erinnert vergangenen Juli an der B 303 an den tödlichen Unfall auf der B 303 zwischen Bad Berneck und Bischofsgrün. Ein Unfallbeteiligter ist nun der fahrlässigen Tötung angeklagt. Foto: Gewinner Foto: red

Am 18. Juli vergangenen Jahres starb ein junger Bischofsgrüner bei einem Unfall zwischen Bad Berneck und Bischofsgrün. Er war mit seinem Motorrad mit einem Lastzug zusammengestoßen. Der Lastzugfahrer muss sich nun wahrscheinlich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat jetzt Anklage erhoben wegen Fahrerflucht und fahrlässiger Tötung.

 
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Das sagte Oberstaatsanwältin Juliane Krause auf Nachfrage. Nun muss das Schöffengericht beim Amtsgericht über die Zulassung der Anklage befinden. Und fallweise eine Verhandlung ansetzen.

Der 18. Juli, war ein Freitag, Bischofsgrün rüstete sich für das Marktplatzfest. Gegen 13.30 Uhr an diesem Tag war der 24-jährige Bischofsgrüner mit seinem Motorrad auf der B 303 in Richtung Bischofsgrün unterwegs. Auf Höhe der Überholstrecke hinter Röhrenhof stieß er mit einem in Richtung Bad Berneck fahrenden Kippergespann zusammen und starb noch an der Unfallstelle.

Ort in Trauer

Der Unglücksfall sandte eine Schockwelle durch den Ort. Der Verunglückte war der Sohn einer örtlichen Gastronomin; die Markplatzwirte entschlossen sich unter dem Eindruck der Tragödie, das Markplatzfest, das für das folgende Wochenende geplant war, abzusagen. Das Unfallopfer war in seiner Jugend ein erfolgreicher Skispringer, er war wenige Monate vor dem Unfall erst unversehrt von einem Bundeswehreinsatz in Afghanistan zurückgekehrt.

Details, worauf sich die nun erhobene Anklage stützt, kann Oberstaatstaanwältin Krause nicht nennen. Nach Kurierinformationen spielt der Fahrtenschreiber des Lastwagens eine Rolle. Er soll kurz vor dem Unfall eine Pause aufgezeichnet haben. In der Nähe des Unfallortes gibt es indes in Fahrtrichtung Bad Berneck keine reguläre Möglichkeit für ein Gespann, länger zu halten.

Auf Höhe des Unfallortes ist aber in Fahrrichtung Bischofsgrün ein unbefestigter Rastplatz, der gelegentlich von Richtung Tschechien fahrenden Lastwagen zur Rast und ansonsten von Holzfuhrwerken oder Wanderern genutzt wird. Die vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Fahrstreckenlänge nach der Pause entspricht nach Informationen des Kurier der Entfernung von diesem Rastplatz bis zu dem Punkt, an dem das Gespann nach dem Unfall zum Stehen kam.

Dies würde nahelegen, dass der Lastzug auf seiner Fahrt Richtung Bad Berneck über eine doppelt durchgezogene Linie den Rastplatz auf der anderen Straßenseite angesteuert hat. Und nach der Pause wieder schräg über die Überholstrecke in Richtung Röhrenhof ausgefahren ist, als der fatale Unfall passierte. Weiteres Indiz für diese Variante ist eine schräge Bremsspur auf der doppelt durchgezogenen Linie, die nach dem Unfall deutlich sichtbar war.

Keine Erinnerung

Dem Vernehmen nach war aber auch die Geschwindigkeit des Motorradfahrers zum Zeitpunkt des Unfalls Gegenstand der Ermittlungen.

Der nun angeklagte Fahrer des Gespanns stand nach dem Unfall unter Schock und gab der Polizei gegenüber an, er könne sich an den Hergang nicht erinnern, sagte ein Polizeisprecher nach dem Unfall.

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