Wer krankgeschrieben ist, muss nicht die ganze Zeit im Bett liegen. Sind Beschäftigte wegen einer Verletzung arbeitsunfähig, nehmen sie aber besser nicht an einer Sportveranstaltung teil. Zumindest Staatsdienern wie Polizisten droht dann die sofortige Entlassung. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus (Az.: 4 L 110/17) hervor, auf die der Bund-Verlag hinweist. In dem Fall ging es um einen Polizisten, der an einem 16 Kilometer langen Hindernislauf teilgenommen hatte.