Kritik von Grünen, SPD, DGB und AWO
Der stellvertretende Chef der Grünen-Fraktion im Bundestag, Andreas Audretsch, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Die CDU-Grundsicherung ist eine Bedrohung für Familien, vor allem für Selbstständige, für die Altersvorsorge, das Häuschen." SPD-Chef Lars Klingbeil hatte schon am Wochenende vor Angriffen auf den Sozialstaat gewarnt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund bezeichnete die Pläne als "Frontalangriff" auf das sozialstaatliche Sicherungsversprechen. "Sie schaden allen Beschäftigten, die in unsicheren Zeiten befürchten müssen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren", sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Der Präsident der Arbeiterwohlfahrt, Michael Groß, warnte, das Konzept der CDU werde "keines der Probleme armutsbedrohter Menschen und auch nicht den Fachkräftemangel lösen". Es wiederhole vielmehr falsche Vorurteile.
Söder: CDU bei Bürgergeld auf CSU-Kurs
CSU-Chef Markus Söder erklärte in München, die CSU stehe voll hinter den CDU-Plänen. "Wir empfinden es ohnehin seit Monaten so, dass CDU und CSU da echt im Gleichklang marschieren." Er sprach von einem "Angebot an die politische Mitte".
Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es heute?
Jobcenter können Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Diese Verschärfungen hatte die Koalition im Zuge ihrer Sparmaßnahmen beim Bundeshaushalt auf den Weg gebracht. Bisher waren die Sanktionsmöglichkeiten vergleichsweise moderat: 10 Prozent bei versäumten Terminen, bis zu 30 Prozent bei absprachewidrig unterlassenen Bewerbungen oder Kursteilnahmen.
Welche Grenzen hat Karlsruhe bei Sanktionen gesetzt?
Bei der Höhe der Leistungen und auch den Sanktionen gelten die Anforderungen des Grundgesetzes, für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach hingewiesen. Im November 2019 hatte Karlsruhe entschieden, dass monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Die Jobcenter durften die monatlichen Leistungen aber um bis zu 30 Prozent kürzen, wenn Hartz-IV-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen.