So erhalten Gewaltopfer Entschädigung

Von Peter Rauscher

Mit der Rekordsumme von rund 30 Millionen Euro hat das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit Sitz in Bayreuth im vergangenen Jahr Opfer von Gewalttaten in Bayern entschädigt. ZBFS-Präsident Norbert Kollmer erklärt zum Tag der Kriminalitätsopfer an diesem Donnerstag, wie Entschädigung funktioniert.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Worauf führen sie den erneuten Anstieg der Entschädigungssumme zurück?

Norbert Kollmer: Das liegt daran, dass die Leistungshöhe an die Entwicklung der Renten angepasst wird. Die Renten sind in den letzten Jahren relativ stark angestiegen. Zudem steigt von Jahr zu Jahr – wenn auch nicht sehr stark – die Zahl der Anspruchsberechtigten. Diese sind meist noch jünger und beziehen länger Leistungen als Hochbetagte. Möglicherweise war die Opferentschädigung bis vor wenigen Jahren in der Bevölkerung noch weitgehend unbekannt.

Eigentlich müssten doch zuallererst Gewalttäter Entschädigung leisten. Warum springt der Steuerzahler überhaupt ein?

Kollmer: Es ist gerade der Sinn und Zweck des Opferentschädigungsgesetzes, dass das Opfer einer Gewalttat nicht auch mit Forderungen nach Schadensersatz belastet wird. Der Staat geht hier in Vorleistung, er nimmt dem Opfer einer Gewalttat das Risiko einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung ab. Oft können die Täter auch gar keinen Schadensersatz leisten oder der Täter ist unbekannt geblieben. Die zivilrechtlichen Ansprüche gehen dann kraft Gesetz auf den Staat über, und wir versuchen dann vom Täter das Geld, das wir an das Opfer gezahlt haben, wieder zu holen.

Wer kann Opferentschädigung beantragen? Braucht man dazu einen Anwalt?

Kollmer: Opferentschädigung steht dem Grunde nach jeder Person zu, die Opfer einer Gewalttat, also eines vorsätzlichen und rechtswidrigen tätlichen Angriffs, wurde. Fälle, in denen nur eine Bedrohung stattgefunden hat oder auch Mobbing und Stalking, gehören nicht dazu. Es muss zu einer gesundheitlichen Schädigung durch den Angriff gekommen sein. Wenn dadurch dauerhafte Folgen eingetreten sind, dann gibt es in schwerwiegenderen Fällen auch dauerhafte Rentenleistungen. Darüber hinaus kann auch ein Verlust an Einkommen ersetzt werden, wenn jemand seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Alle Geschädigten haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Heil- und Krankenbehandlung, das wird meist mit der Krankenkasse des Opfers abgerechnet. Ein Antrag kann schriftlich, per E-Mail oder auch nur telefonisch bei uns gestellt werden. Wir brauchen Angaben zum Tatgeschehen und vom Arzt über die Verletzungen. Man braucht keinen Anwalt, bei Fragen helfen unsere Sonderbetreuer oder der Weiße Ring.

Info: Einen Infotag zur Opferentschädigung, zu Leistungen für Behinderte und für Familien veranstaltet das ZBFS am Freitag, 23. März, um 10 Uhr in der Hegelstraße 2, Bayreuth.

Bilder