Seit 2006 ist der Ladenschluss Ländersache, Bayern blieb im Vergleich zu zum Beispiel Berlin oder Hessen konservativ, die letzte Änderung gab es im Jahr 1996. Im bayerischen Arbeitszeitgesetz, sagt Florian Schmid vom Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberpfalz in Regensburg, steht, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen eigentlich gar nicht arbeiten dürfen – aber: „Für Bäcker und Konditoren gilt: Bis zu drei Stunden dürfen sie am Sonntag ihre Ware herstellen, austragen oder verkaufen.“ Einige Bäckereien nutzen ein Schlupfloch: Neben dem Verkauf von Backwaren über die Theke haben sie einen Cafe-Betrieb, mit Stühlen, Tischchen, Speisekarte und Kaffee. „Und für die Gastronomie gelten wieder andere Regeln“, sagt Schmid. Die dürfen deswegen länger als drei Stunden am Sonntag arbeiten.