Der Psychiater hatte Mitte November den Auftrag des Gerichts für das Gutachten erhalten und hatte seine Untersuchung schon kurz vor dem Jahreswechsel fertig - dafür dankte der Strafkammervorsitzende dem Gutachter in der laufenden Sitzung ausdrücklich. Am Verhandlungstag beantwortete Wenske weitere Fragen zu seinem Gutachten. Viele Fragen gab es nicht, die zwei interessantesten stellte Verteidiger Schwenn: Ob eine posttraumatische Belastungsstörung entstehen könne, wenn jemand, wie die Hauptzeugin, beim Lügen erwischt werde und ihr das totale Gesellschaftliche Aus drohe? Oder, ob jemand eine posttraumatische Belastungsstörung simulieren könne? Beides wollte Wenske nicht ausschließen, merkte aber an: "Ausschließen kann ich gar nichts, außer, dass Menschen 200 Jahre alt werden können."