Sexprozess: Enkel Tierporno gezeigt

Von Susanne Will
Die Göttin Justizia. Foto: Arne Dedert/dpa Foto: red

Ein Unternehmer (71) soll seine Tochter (heute 48) seit ihrem 13. Lebensjahr vielfach vergewaltigt haben, er soll seine Enkeltöchter und eine ihrer Freundinnen missbraucht und seine Ex-Frau vergewaltigt haben. Der Mann schweigt, sein Verteidiger wittert einen Komplott aller mutmaßlich betroffenen Frauen. Dagegen spricht jetzt die Aussage des Enkelsohnes bei der Polizei: Der Sohn der Hauptbelastungszeugin sagte, er habe Übergriffe des Opas beobachtet.

 
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Zum wiederholten Male sagte die Hauptkommissarin am Montag aus, die vor etlichen Monaten die Prozessbeteiligten vernommen hatte. Darunter war auch der Sohn der Hauptbelastungszeugin. Vor Gericht hat er ein Zeugnisverweigerungsrecht, von dem er nun in Teilen zurücktrat. Er erlaubte, dass die Kommissarin vor Gericht berichtet, war er ihr damals geschildert hatte.

Opa greift Mutter an die Brust

Das war nun zu hören: Der junge Mann hatte in seiner polizeilichen Vernehmung einen Mann mit völlig sexualisiertem Verhalten geschildert. Er habe beobachtet, wie der Opa seiner Mutter an die Brust gefasst hatte. Das war das erste Mal, dass ein Zeuge bestätigte, gesehen zu haben, wie sich der Unternehmer an der Tochter vergriffen hatte.

Opa fasst Enkelin in den Schritt

Der Enkel sagte auch, dass der Großvater bei Urlauben unterm Tisch seinen beiden Schwestern in den Schritt gegriffen hatte. Er erinnerte sich daran, dass die Mutter die Order aussprach, dass die Zimmer verschlossen sein sollen, wenn der Opa sich im Elternhaus aufhalte. Oder aber, dass die Kinder regelrecht bei Freunden versteckt wurden, wenn der Opa kam. Und an noch ein unappetliches Detail erinnerte er sich: Er sei damals noch ein Kind gewesen, wiederholte die Kommissarin vor Gericht, als ihm der Großvater via Handy einen Pornofilm gezeigt habe, in dem die Hauptrollen mit einer Frau und einem Pferd besetzt waren.

Gutachten zum Tagebuch

Eine der Enkeltöchter hatte in ihrem Tagebuch notiert, dass sich der Opa an ihr vergangen hatte. Dessen Verteidiger zweifelte das Alter der Tagebucheintragungen an, sie hätten ja auch erst kurz vor dem Prozess angefertigt sein können und mit einem gefälschten Datum versehen worden sein. Das Landeskriminalamt fertigte ein Schriftaltergutachten an. Ergebnis: Der Stift, mit dem geschrieben wurde, wurde 2007 produziert.

Eine Enkeltochter hatte sich 2000 ihrem Vater hinsichtlich der sexuellen Übergriffe des Opas anvertraut. Der Vater reagierte, er telefonierte mit dem Jugendamt - und machte sich Gesprächsnotizen. Auch die hatte der Verteidiger angezweifelt, der Zettel wurde ebenfalls begutachtet. Ergebnis: Die Notiz stammt eindeutig aus dem Jahr 2000.

Experten zerreissen Gutachten

In Glaubwürdigkeitsgutachten hatte die Psychologin Gabriele Drexler-Meyerdie Aussage der Enkeltochter für wenig glaubwürdig gehalten, außerdem konnte sie falsche und belastende Inhalte in den Aussagen der Tochter nicht ausschließen. Das veranlasste Frank Peter, Nebenklagevertreter der Tochter, das Gutachten überprüfen zu lassen. Er engagierte dazu ein Kölner Unternehmen, das seit 1998 Gutachten für Gerichte in ganz Deutschland erstellt. Die Rückmeldung über das Gutachten von Drexler-Meyer war verheerend: Es wecke „Zweifel an der Sachkunde der Gutachterin“, bewege sich auf dem „Niveau von Alltagspsychologen“, sei „laienhaft“, weise einen „eklatanten Mangel“ auf, widerspreche dem „Grundprinzip der aussagepsychologischen Vorgehensweise“ und sein „insgesamt fachlich nicht überzeugend und empirisch nicht fundiert“.

Am Mittwoch wird der Prozess fortgesetzt. Bis dahin muss das Gericht entscheiden, ob es dem Beweisantrag des Anwalts der Tochter zustimmt, den Gegengutachter anzuhören.

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