Service und Tradition ermöglicht es bestimmten Berufsgruppen, am Sonntag ihre Geschäfte zu öffnen Sonntags geöffnet: Bäcker und Floristen

Von Thomas Knauber
Manuela Betzel vom Blumengeschäft Fleur Holland öffnet am Sonntag ihr Geschäft. Foto: Thomas Knauber Foto: red

Abgesehen von den Marktsonntagen, an denen alle Läden zwischen 13 und 18 Uhr öffnen können, gibt es andere Geschäfte, die generell alle Sonntage offen haben dürfen. Das sind Bäcker, Konditoren und Floristen. Was verschafft ihnen solche Ausnahmeregeln?

 
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Bei den Bäckern und Konditoren ist es der Service fürs Frühstück – frische Brötchen – und für die Kaffeetafel am Nachmittag, was den deutschen Amtsstuben eine Ausnahme wert ist. Bei den Blumenhändlern ist es die Tradition, sonntags zum Friedhof zu gehen und Gestecke hinzubringen. Liegt einer, wie der Blütenzauber von Alexandra Körber an der Alten Poststraße, näher als 400 Meter Luftlinie vom nächsten Friedhof, ist eine Sonntagsöffnung von 8 bis 12 Uhr möglich.

Spanne von zwei Stunden

Üblich ist für Blumengeschäfte eine Spanne von zwei Stunden. Fleur Holland in der Hauptstraße nützt dies an jedem Sonntag, wie Verkäuferin Manuela Betzel bestätigt. Sie stellt dann immer einige Pflanzen hinaus, damit Passanten darauf aufmerksam werden – „nicht so viel wie während der Woche, weil es schon etwas Arbeit ist“. Das Kundenecho wechselt. Mal wird mehr gekauft, mal weniger. Aber das Zusatzgeschäft lohne sich.

Diese zwei Stunden zwischen 10 und 12 Uhr am Sonntag sind in einer „Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen“ festgehalten. Sogar sechs Stunden sind es an bestimmten Feiertagen, die ebenfalls in dieser Verordnung fixiert sind: An Allerheiligen, am Volkstrauertag, am Totensonntag und am ersten Advent. Davon können aber nur Blumenläden profitieren, die viele Blumen im Angebot haben, amtlich gesprochen „in erheblichem Umfang“.

An Frühstückszeiten orientieren

Was die Bäckereien und Konditoreien betrifft, so dürfen sie in Bayern an den Sonntagen für drei Stunden öffnen. Die meisten orientieren sich dabei an den Frühstückszeiten und öffnen zwischen 8 und 11 Uhr. Möchten sie länger aufmachen, haben sie die Chance, sich als Café eintragen zu lassen. Dann gelten sie als Schank- oder Speisewirtschaft. Die Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe erteilt das Landratsamt. Eine solche Erlaubnis darf auch auf Zeit vergeben werden.

Wie eine Anfrage bei der Bäckerinnung in Bayreuth bestätigt, sind die Bäcker und Konditoren von zwei Seiten geschützt, wenn sie an Sonntagen öffnen. Reinhard Bauer erläutert: Die eine Seite ist das Ladenschlussgesetz. Es verbietet zwar dem üblichen Geschäftsinhaber die Öffnung an Sonn- und Feiertagen, ermöglicht aber den Bäckern und Konditoren die Ausnahme von drei Stunden, im Tagesverlauf variabel wählbar. Die zweite Seite ist das Arbeitszeitgesetz, das den Arbeitnehmer schützt. Darin steht: Sonn- und Feiertage sind arbeitsfrei, aber es gibt die Ausnahme für die Herstellung und den Vertrieb von Backwaren.