Selbstschussanlage im Garten

Foto: Jens Büttner/dpa Foto: red

Weil er rund um sein Gartengrundstück eine Selbstschussanlage installiert haben soll, hat die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken einen 64-Jährigen angeklagt.

 
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Beim Betreten des Grundstücks soll ein Mann im Mai die Anlage ausgelöst haben und in der Kniekehle getroffen worden sein, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Darüber hinaus habe der Mann Sprengfallen aufgestellt, angeblich zur Abwehr von Wildschweinen. Der 64 Jahre alte Grundstücksbesitzer hat keine Vorstrafen und ist geständig.

Der 64-Jährige gab laut Staatsanwaltschaft bislang zu Protokoll, dass er nicht habe Menschen verletzen wollen. Laut Anklage waren von dem Mann aufgestellte Schilder nicht aussagekräftig genug, obwohl das Grundstück in der Nähe eines Trampelpfads liegt.

Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung und strafbaren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.

dpa

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