Manfred Lang vom ökologischen Arbeitskreis Fichtelgebirge/Frankenwald ging bei dem Gruppentreffen auf die naturschutzgesetzlich vorgeschriebenen Gutachten SaP (Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) und UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) ein, die seiner Meinung nach manchmal den Ruf hätten, Gefälligkeitsgutachten zugunsten umweltschädlicher Projekte zu sein, zumal sie die Projektbetreiber selbst in Auftrag geben dürfen. Bei einer Überprüfung der SaP zum Tourismuskonzept "Großer Kornberg" habe er festgestellt, dass die beauftragte Firma für vom Projekt Bikepark betroffene Tier- und Pflanzenarten ausschließlich entwarnende Feststellungen getroffen habe wie zum Beispiel "kein Nachweis", "Prüfung kann entfallen", "nicht von Bedeutung", "keine Vorkommen", "Störungen nicht zu erwarten". Das Gutachten komme somit zu dem Fazit: Es gibt keine Verbots-Tatbestände.
Aus diesem Grund habe der Ökologische Arbeitskreis 2020 auf dem Kornberg ehrenamtlich mit großem Zeitaufwand sieben relevante Vogelarten kartiert und die Brutnachweise geliefert - "von der Dunkelziffer an Tier- und Pflanzenarten ganz abgesehen", sagte Lang. Die betroffenen Arten seien nach dem bayerischen Naturschutzgesetz besonders, beziehungsweise streng geschützt. "Den Gutachtern sind sie aber offensichtlich nicht bekannt", lautet Langs Fazit. Zudem seien auffällige Biotopbäume im zentralen Projektgebiet "übersehen" worden "und mussten von uns nachträglich kartiert werden." Die mit der SaP beauftragte Firma habe nun auch noch die weitaus bedeutsamere UVP machen dürfen, "die in den nächsten Tagen wohl der Öffentlichkeit für Einspruchsmöglichkeiten zugänglich gemacht wird. Leider nicht öffentlich ausgelegt, sondern nur im Internet," bedauert Lang.
Bei den bei der SaP nicht erwähnten, aber im Nachhinein vom Arbeitskreis nachgewiesenen Vögeln handelt es sich unter anderem auch um den Raufuß- und Sperlingskauz, den Uhu sowie Grau- und Grünspecht. Vielmehr habe das Gutachten nur Nachweise für vier Arten geliefert, davon zwei Allerweltsarten.