Schüler attackieren Mann, neuer Prozess

Symbolfoto: dpa Foto: red

Ein Blitzschlag und dann das Nichts - so hat ein Geschäftsmann den Angriff empfunden, durch den ihm vor sieben Jahren das Gesicht zertrümmert wurde. Der Fall ist für ihn nicht abgeschlossen. Er will von dem Initiator der Attacke ein hohes Schmerzensgeld.

 
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Der Gewaltexzess von Schülern bei einer Klassenfahrt in München wird nach sieben Jahren vor dem Zivilgericht neu aufgerollt. Ein Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen, dessen Gesicht zertrümmert wurde, verlangt 200 000 Euro Schmerzensgeld vom Initiator der Attacke. Ein Senat des Oberlandesgerichts München bemühte sich am Dienstag vergeblich um eine gütliche Einigung. Eine umfassende Beweisaufnahme soll nun Klarheit über den Vorfall und die Ansprüche des Klägers schaffen.

Der Geschäftsmann aus Ratingen bei Düsseldorf war im Juni 2009 mitten in der Münchner Innenstadt von drei Schweizer Schülern angegriffen worden. Der jetzt 24 Jahre alte Haupttäter schlug ihn mit der Faust zu Boden und zertrampelte ihm das Gesicht. Er war 2010 wegen Mordversuchs zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt worden und nach Verbüßung von vier Jahren entlassen worden. Nach Deutschland durfte der junge Mann aus dem Raum Zürich nur wegen der Vorladung zum Zivilprozess fahren, gegen ihn besteht ein Einreiseverbot. Sein Vater begleitete ihn nach München.

Im Schmerzensgeldverfahren hatte das Landgericht dem Kläger 80 000 Euro zugesprochen, die ihn aber nicht zufriedenstellten. Am Dienstag gab sich der jetzt 53 Jahre alte Kläger dann mit dem Angebot des jungen Mannes und dessen Vaters - 25 000 Euro binnen Monatsfrist und dieselbe Summe noch einmal „in überschaubarer Zeit“ - nicht zufrieden.

„Was können Sie mit einem höheren Schmerzensgeld durch Urteilsspruch anfangen?“ fragte die Vorsitzende, die 200 000 Euro jedenfalls nach deutschen Maßstäben für überzogen hielt. Falls der Beklagte unterhalb der Pfändungsgrenze bleibe, „bekommen Sie Ihr Leben lang keinen Cent“. Aber wenn der junge Mann hoffen könne, noch jemals „etwas aus seinem Leben zu machen“, werde er einen vernünftigen Vergleich erfüllen, ergänzte einer der beisitzenden Richter. Die Appelle verhallten ohne Resonanz. Der Prozess dauert an.

dpa

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