Schemm war (nie) Weidenberger Ehrenbürger

Von Moritz Kircher

War der Nationalsozialist Hans Schemm Ehrenbürger von Weidenberg? Das sagt Jürgen-Joachim Taegert, der sich ausführlich mit der Geschichte des Ortes während der Nazizeit beschäftigt. Bürgermeister Hans Wittauer wirft ihm „zweifelhafte Recherchen“ vor. Eigene Nachforschungen im Rathaus hätten ergeben, Schemm war nie Ehrenbürger. Das wiederum nennt Taegert Geschichtsklitterung.

 
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Gauleiter Hans Schemm (links) hat die NSDAP-Ortsgruppe um den späteren Weidenberger Bürgermeister Georg Rumler (rechts) aus der Taufe gehoben. Aber war Schemm auch Ehrenbürger des Marktes? Repros: Archiv/Jürgen-Joachim Taegert Foto: red

Wie kann man sich überhaupt darüber streiten, ob der NSPDAP-Gauleiter und bayerische Kultusminister Hans Schemm Ehrenbürger einer Gemeinde war oder nicht? Schließlich werden solche Dinge dokumentiert. Das ist auch im Fall von Weidenberg so. In seiner Sitzung am 23. März 1933 hat der bis 1945 letzte frei gewählte Weidenberger Gemeinderat beschlossen, „den kommissarischen Kultusminister Hans Schemm in dankbarer Anerkennung seiner außerordentlich großen Verdienste als Verkünder um die nationale Freiheitsbewegung in unserm Heimatkreis Oberfranken“ zum Ehrenbürger zu ernennen.

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"Ehrenbürgerwürde durch zweifelhafte Recherchen"

Vor kurzem hatte der Kurier darüber berichtet, dass der Marktschorgaster Gemeinderat den Beschluss, Adolf Hitler und Hans Schemm zum Ehrenbürger zu machen, aufgehoben hat. Daraufhin hatte Taegert sich in einem Leserbrief an den Kurier gewendet und Schemms Ehrenbürgerwürden in Weidenberg thematisiert. Das hatte in der vergangenen Sitzung des Gemeinderates für Aufsehen gesorgt. „Man unterstellt dem Markt Weidenberg eine Ehrenbürgerwürde durch zweifelhafte Recherchen“, sagte Bürgermeister Hans Wittauer. „Schemm war nie Ehrenbürger.“ Mit seinen Behauptungen komme Taegert „gewaltig in die Nähe von Geschichtsfälschung“.

Dass es den Beschluss vom 23. März 1933 gegeben hat, zieht auch im Weidenberger Rathaus niemand in Zweifel. Nur: Schemm sei diese Ehrenbürgerwürde nie verliehen worden. Die Nazis hätten verhindert, dass Parteimitglieder durch demokratisch gewählten Gemeinderäte die Ehrenbürgerschaft erhalten. Einen entsprechenden Erlass habe es im Mai 1933 von Reichsminister Rudolf Heß gegeben.

„Die Gemeinde versucht hier, eine Geschichtsklitterung vorzunehmen.“

Es gibt den Beschluss des Gemeinderates, Schemm zum Ehrenbürger zu machen. Auch der Auftrag, eine Urkunde anfertigen zu lassen, ist dokumentiert. Aber es gebe keinen Nachweis, dass die Urkunde je überreicht worden sei, sagt der Bürgermeister. Am 12. März 1935 habe es zudem eine Trauersitzung des Gemeinderates für den verstorbenen Gauleiter Hans Schemm gegeben – nicht für den verstorbenen Ehrenbürger Hans Schemm. Für Wittauer ein klarer Beleg dafür, dass Schemm kein Ehrenbürger war.

Der ehemalige Geseeser Pfarrer und Wahl-Kirchenpingartener Jürgen-Joachim Taegert ärgert sich darüber, dass der Weidenberger Bürgermeister seine Arbeit in die Nähe von Geschichtsfälschung rückt. „Solche Vorwürfe weise ich vehement zurück.“ Er kontert: „Die Gemeinde versucht hier, eine Geschichtsklitterung vorzunehmen.“ Dass Schemm Ehrenbürger war, stehe für ihn außer Frage. „Die Gemeinde kann nur mutmaßen, dass der Beschluss nicht vollzogen worden ist.“

Streit darüber, wann ein Beschluss als vollzogen gilt

Doch wann gilt der Beschluss als vollzogen? Auf Kurier-Anfrage schreibt dazu die Regierung von Oberfranken, dass ein Beschluss auch vollzogen werden muss, damit er wirksam ist. Vollzug wäre, wenn eine Urkunde übergeben oder zugeschickt wird – oder, wenn der Beschluss auf sonstige Weise bekanntgemacht worden wäre, „zum Beispiel durch schriftliche oder mündliche Mitteilung an den Ehrenbürger“, teilt die Regierung mit.

Sollte Schemm also von Gemeindeseite nie über den Beschluss informiert worden sein, wäre er auch nie Ehrenbürger von Weidenberg gewesen. Fragen kann man ihn längst nicht mehr. Er starb am 5. März 1935 nach einem Flugzeugabsturz. Dass er keine Kenntnis vom Beschluss des Gemeinderates hatte, hält Taegert aber für ausgeschlossen. Denn am Beschluss waren auch drei NSDAP-Mitglieder beteiligt. Darunter ein gewisser Georg Rumler.

Urkunde in Auftrag gegeben, aber wahrscheinlich nie überreicht

Rumler saß nicht nur im Weidenberger Gemeinderat. Er war auch Gründungsmitglied der NSDAP-Ortsgruppe und wurde 1933 Bürgermeister von Weidenberg. Das Amt hatte er bis 1945 inne. Unter ihm als Bürgermeister sei die Ausarbeitung einer Urkunde für Schemm am 5. Mai 1933 zunächst zurückgestellt worden, zitiert Taegert aus den Beschlussbüchern der Gemeinde. In dem Beschluss sei jedoch von „unserm Ehrenbürger Kultusminister Hans Schemm“ die Rede gewesen.

Schemm sei „bei Rumler ständiger Hausgast“ gewesen, sagt Taegert. „Schemm persönlich hat die NSDAP-Ortsgruppe Weidenberg aus der Taufe gehoben. Dass Schemm nichts von seiner Ehrenbürgerschaft gewusst haben soll, ist absurd.“ Als Indiz dafür, dass der Gauleiter tatsächlich Ehrenbürger war, wertet Taegert, dass die Urkunde am 22. Mai 1934 doch noch in Auftrag gegeben worden sei. Das sei lange nach der Heß-Weisung gewesen, dass Nationalsozialisten eine Genehmigung der Reichsleitung brauchen, um Ehrenbürgerwürden anzunehmen.

Wittauer: Gemeinderat soll sich vom Ehrenbürgerbeschluss distanzieren

Von der Reaktion der Gemeinde auf seine Recherchen ist Taegert enttäuscht. Die entscheidende Frage für ihn sei, wie ein frei gewählter Gemeinderat dazu kommt, Nazigrößen zu Ehrenbürgern machen zu wollen. Damals hätten sich viele auf diese Weise den neuen Machthabern an den Hals geworfen. Das müsse heute noch zu denken geben.

Mit der Aussage, dass Schemm kein Ehrenbürger war, will Bürgermeister Wittauer das Thema auch nicht beenden. Viele Gemeinden hätten sich von den damaligen Beschlüssen, Nazis zu Ehrenbürgern zu machen, distanziert, sagt Wittauer. „Das ist auch richtig“, sagte er in der Gemeinderatssitzung. In einer der kommenden Sitzungen will er das Thema noch einmal auf die Tagesordnung heben. Er empfiehlt dem Gemeinderat, sich vom Beschluss vom 5. März 1933 zu distanzieren.