Revision gegen Freisprüche von Bankern

Der Co-Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen. Foto: Sven Hoppe/dpa Foto: red

Nach den Freisprüchen im Deutsche-Bank-Prozess hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Ob diese aber auch wirklich weiter verfolgt wird, werde erst nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung entschieden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I am Dienstag. Bis dahin werden noch einige Wochen vergehen - das Gericht muss zunächst das schriftliche Urteil vorlegen, die Staatsanwaltschaft hat im Anschluss vier Wochen Zeit für eine schriftliche Begründung der Revision.

 
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Der Ko-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und vier weitere ehemalige Top-Manager des Geldinstituts waren am Montag vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs freigesprochen worden. Das Landgericht sah nach einjähriger Prozessdauer keine Beweise für die Anklage der Staatsanwaltschaft. Der Prozess stand im Zusammenhang mit der Pleite des Medienkonzerns Leo Kirch. Anders als das Gericht sah die Staatsanwaltschaft durch den Prozessverlauf den Vorwurf gegen die Angeklagten bestätigt.

dpa

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