Halle - Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle wird eine weitere Anklage gegen ihn nicht mitverhandelt. Während des dritten Verhandlungstags hatte die Staatsanwaltschaft am Freitag einen entsprechenden Antrag aus "prozessökonomischen Gründen" zurückgezogen. Damit ist nur eine Rede von Höcke im Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) Gegenstand der Verhandlungen. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben, nachdem Höcke in der Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte.