Hinzu kämen noch vereinzelte Abstimmungen mit Ingenieurbüros und Architekten im Büro. Doch auch in diesem Bereich werde vieles telefonisch oder per Videokonferenz geklärt beziehungsweise bei Außenterminen. Wer beispielsweise eine Dachgaube an sein Haus anbauen oder noch eine Garage aufs Grundstück stellen will, sollte sich zunächst am besten telefonisch bei den auf der Homepage www.pegnitz.de genannten Mitarbeitenden melden, skizziert Kohl.
„Dann kann zuerst abgeklärt werden, auf welchem Grundstück das Bauvorhaben realisiert werden soll. Dies ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht wichtig. Weil es einen Unterschied machen kann, ob die Dachgaube oder die Garage im Gebiet eines Bebauungsplans, im sogenannten Innenbereich, oder im Außenbereich errichtet werden soll.“ Für den erforderlichen Bauantrag könne dem Bauherrn der Bebauungsplan dann digital (per E-Mail) übermittelt werden.
Kurs auf digitalen Bauantrag
Die Bauantragsunterlagen selbst seien derzeit noch in Papierform bei der Stadt einzureichen. Die Baumappen werden von dort dann an die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt in Bayreuth, weitergeleitet. „Ab dem Jahr 2023 soll bei den Landratsämtern in Bayern der digitale Bauantrag möglich gemacht werden“, weiß Kohl.
Durch die Pandemie hätte sich im Bauamt nicht viel geändert. Früher hätten nur vereinzelt Bürger wegen eines Bauvorhabens direkt im Büro vorgesprochen, berichtet Kohl. „Die Fragen zu Grundstück und Bebauungsplan für ein Bauvorhaben wurden dann am Schreibtisch besprochen. Im Ergebnis ist das Vorgehen jetzt das gleiche, zumal auch schon vor Corona bei persönlichen Vorsprachen Bebauungspläne digital übermittelt wurden.“
Der Bauamtsleiter sieht ebenfalls keine Verschlechterungen durch die eingeschränkte Zugänglichkeit des Rathauses. Im Gegenteil: „Wir haben seit März letzten Jahres die Erfahrung gemacht, dass ungefähr dreiviertel der Sachverhalte und Fragen telefonisch abgeklärt werden können. Dies hat auch für Bürger den Vorteil, dass auf erforderliche Unterlagen hingewiesen werden kann. Bei einem Gang ins Rathaus, um zum Beispiel einen Bauantrag abzugeben, können diese Unterlagen gleich mit vorgelegt werden. Die Pandemie schränkt uns in der Arbeit nicht ein.“