„Direkt auf unserer Homepage können außerdem alle Personenstandsurkunden, also Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, beantragt werden.“ Nicht jede Kommune ist da so aufgeschlossen; in Weiden etwa geht das nur mit einem neuen Personalausweis, mit dem man sich vorher beim „BayernPortal“, dem Online-Verfahren des Freistaats, anmelden muss.
Dennoch werde daran gearbeitet, die Digitalisierung weiter voranzutreiben, sagt Schrüfer. Das fordere schon allein die Umsetzung des Online-Zugang-Gesetzes (OZG). Einige kleinere Behördengänge könnten wohl noch auf elektronische Wege umgestellt werden, alle Erklärungen müssten jedoch vor Ort erfolgen.
Bereits Realität ist die digitale Beantragung einer Geburtsurkunde: „Der Bürger wendet sich per Mail an uns und gibt an, welche Urkunde er wünscht, zum Beispiel eine Geburtsurkunde oder Abschrift vom Geburtenregister“, erklärt Schrüfer. „Wir stellen die gewünschte Urkunde aus und übersenden sie per Post. Oder der Bürger nutzt die Online-Bestellmöglichkeit und klickt sich durchs Bürgerserviceportal. Hier gibt er alle persönlichen Daten und die Art der Urkunde ein. Zusätzlich bietet sich die Bezahlung der Gebühren per Kreditkarte oder Onlinebanking. Von uns wird nach erfolgter Bestellung die Urkunde dann ebenfalls zugesandt.“
Für Rentenantrag gebührenfrei
Braucht man die Geburtsurkunde für die Beantragung der Rente, so ist diese gebührenfrei. Sie könne auch telefonisch bestellt werden, berichtet Schrüfer und resümiert: „Viele Bürger freuen sich, dass die Urkundenbestellung so einfach online geht und sie nicht extra ins Amt kommen müssen.“
Weiterreichende Möglichkeiten, digital zu arbeiten, hat das Bauamt. Nur circa fünfmal in der Woche gebe es persönliche Treffen mit Bürgern, schätzt Leiter Manfred Kohl. „Nachdem viel telefonisch oder per E-Mail geklärt werden kann, finden Besprechungen mit Bürgern und Bürgerinnen zu Bauvorhaben in Präsenz besonders dann statt, wenn umfangreiche Themenstellungen zu bearbeiten sind“, erläutert Kohl.
Hinzu kämen noch vereinzelte Abstimmungen mit Ingenieurbüros und Architekten im Büro. Doch auch in diesem Bereich werde vieles telefonisch oder per Videokonferenz geklärt beziehungsweise bei Außenterminen. Wer beispielsweise eine Dachgaube an sein Haus anbauen oder noch eine Garage aufs Grundstück stellen will, sollte sich zunächst am besten telefonisch bei den auf der Homepage www.pegnitz.de genannten Mitarbeitenden melden, skizziert Kohl.
„Dann kann zuerst abgeklärt werden, auf welchem Grundstück das Bauvorhaben realisiert werden soll. Dies ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht wichtig. Weil es einen Unterschied machen kann, ob die Dachgaube oder die Garage im Gebiet eines Bebauungsplans, im sogenannten Innenbereich, oder im Außenbereich errichtet werden soll.“ Für den erforderlichen Bauantrag könne dem Bauherrn der Bebauungsplan dann digital (per E-Mail) übermittelt werden.
Kurs auf digitalen Bauantrag
Die Bauantragsunterlagen selbst seien derzeit noch in Papierform bei der Stadt einzureichen. Die Baumappen werden von dort dann an die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt in Bayreuth, weitergeleitet. „Ab dem Jahr 2023 soll bei den Landratsämtern in Bayern der digitale Bauantrag möglich gemacht werden“, weiß Kohl.
Durch die Pandemie hätte sich im Bauamt nicht viel geändert. Früher hätten nur vereinzelt Bürger wegen eines Bauvorhabens direkt im Büro vorgesprochen, berichtet Kohl. „Die Fragen zu Grundstück und Bebauungsplan für ein Bauvorhaben wurden dann am Schreibtisch besprochen. Im Ergebnis ist das Vorgehen jetzt das gleiche, zumal auch schon vor Corona bei persönlichen Vorsprachen Bebauungspläne digital übermittelt wurden.“
Der Bauamtsleiter sieht ebenfalls keine Verschlechterungen durch die eingeschränkte Zugänglichkeit des Rathauses. Im Gegenteil: „Wir haben seit März letzten Jahres die Erfahrung gemacht, dass ungefähr dreiviertel der Sachverhalte und Fragen telefonisch abgeklärt werden können. Dies hat auch für Bürger den Vorteil, dass auf erforderliche Unterlagen hingewiesen werden kann. Bei einem Gang ins Rathaus, um zum Beispiel einen Bauantrag abzugeben, können diese Unterlagen gleich mit vorgelegt werden. Die Pandemie schränkt uns in der Arbeit nicht ein.“