Die Zivilrichterin hat die die Klage des heute 30-jährigen Geprügelten abgewiesen, bestätigten die beteiligten Rechtsanwälte Alexander Schmidtgall und Klaus Dierkes. Schmidtgall, der den Kläger vertritt, sagte auf Anfrage, er werde in Berufung gehen: „Wenn dieses Urteil in der nächsten Instanz hält, werde ich an einen Opferhilfeverein spenden.“ Dierkes, der den beklagten Freistaat als Dienstherrn des Polizisten vertritt, sagte: „Ich bin mit dem Ergebnis zufrieden, wenngleich es schöner gewesen wäre, wenn das Gericht die Rechtmäßigkeit im Handeln des Beamten bejaht hätte.“