Die Zivilrichterin hat die die Klage des heute 30-jährigen Geprügelten abgewiesen, bestätigten die beteiligten Rechtsanwälte Alexander Schmidtgall und Klaus Dierkes. Schmidtgall, der den Kläger vertritt, sagte auf Anfrage, er werde in Berufung gehen: „Wenn dieses Urteil in der nächsten Instanz hält, werde ich an einen Opferhilfeverein spenden.“ Dierkes, der den beklagten Freistaat als Dienstherrn des Polizisten vertritt, sagte: „Ich bin mit dem Ergebnis zufrieden, wenngleich es schöner gewesen wäre, wenn das Gericht die Rechtmäßigkeit im Handeln des Beamten bejaht hätte.“
Randalierer selber schuld Kein Geld für Polizeiprügel
Von Manfred Scherer 20.12.2018 - 19:26 Uhr