Das Amtsgericht Wittenberg sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte Peter Fitzek bei zwei Fahrten im Jahr 2014 keine gültige Fahrerlaubnis hatte. Bei einer Tour legte er zudem einen gefälschten Führerschein vor, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 50-Jährige kündigte nach Gerichtsangaben an, Rechtsmittel einzulegen. Zuvor berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“ online über das Urteil.
"König von Deutschland" muss ins Gefängnis
Redaktion 25.02.2016 - 12:50 Uhr