In dem Gesetzentwurf war ursprünglich eine Unterbringungsdatei vorgesehen, in der die persönlichen Daten der Patienten für fünf Jahre gespeichert und unter bestimmten Umständen auch der Polizei zur Verfügung gestellt werden sollten. Dagegen setzten sich unter anderem viele Patienten zur Wehr, die eine Diskriminierung fürchten. Die Polizei soll aber auch künftig informiert werden, wenn als gefährlich geltende und zwangsuntergebrachte Patienten aus der psychiatrischen Unterbringung entlassen werden, wie Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte.