Der Prozess ist ein sogenanntes Sicherungsverfahren: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhandelt die große Strafkammer des Landgerichts in Bayreuth, ob der Beschuldigte wegen Gemeingefährlichkeit in der Psychiatrie untergebracht werden soll. Der Mann leidet nach einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten an einer paranoiden Schizophrenie.