Bayreuth - Laut Staatsanwaltschaft leidet der Mann an paranoider Schizophrenie. Deshalb ist die Verhandlung vor dem Landgericht kein Strafprozess, der 33-Jährige gilt als nicht schuldfähig. Er wird nicht als Angeklagter, sondern nur als Beschuldigter bezeichnet. In einem sogenannten Sicherungsverfahren muss die Strafkammer prüfen, ob der Mann objektiv ein Verbrechen der schweren Brandstiftung verübt hat und ob er aufgrund seiner Erkrankung weiterhin gefährlich ist. Die Staatsanwaltschaft möchte den 33-Jährigen vom Gericht zwangseinweisen lassen.