Kulmbach - Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, Crystal in großem Stil für sich und zur weiteren Veräußerung angekauft zu haben. Bewahrheitet sich dieser Vorwurf, muss er ziemlich sicher mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe rechnen. Hintergrund ist, dass der Mann nicht zum ersten Mal wegen Drogen mit dem Gesetz in Berührung gekommen ist und noch eine Bewährungsstrafe offen hat.