Halle - Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen eines verbotenen Nazi-Spruchs erwartet den Angeklagten im Fall einer Verurteilung voraussichtlich maximal eine Geldstrafe. Das Gericht habe am Dienstag eine Erklärung abgegeben, dass nach derzeitigem Stand nicht mit einer Freiheitsstrafe und damit auch nicht mit einer Aberkennung der Amtsfähigkeit Höckes zu rechnen sei, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch nach Ende des zweiten Verhandlungstages. Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, in einer Rede wissentlich eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben.