Prozess gegen Auschwitz-Wachmann in Lüneburg

Auschwitz-Überlebende erhoffen sich von dem am Dienstag in Lüneburg beginnenden Prozess gegen einen früheren Wachmann des Konzentrationslagers eine späte Gerechtigkeit. Der frühere SS-Unterscharführer Oskar Gröning muss sich vor dem Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verantworten.

 
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Den Überlebenden gehe es nicht um seine Strafe, betonte Eva Pusztai-Fahidi (89) aus Budapest am Montag in Lüneburg. „Es geht darum, dass die heutige deutsche Justiz aussagt: Das waren Schreckenstaten und das waren Verbrecher, die das getan haben. Und das bleiben sie für die Ewigkeit.“

Der heute 93-jährige Gröning war für das Gepäck der verschleppten Menschen auf der Bahnrampe von Auschwitz mit zuständig und verbuchte als Buchhalter das Geld, das sie bei sich hatten. Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft ihm vor, Spuren der Massentötung verwischt zu haben, indem er half, Gepäck wegzuschaffen. Die Anklage beschränkt sich auf die Zeit der sogenannten „Ungarn-Aktion“:

Zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 trafen in Auschwitz mindestens 137 Eisenbahntransporte mit rund 425.000 Menschen aus Ungarn ein, von denen mindestens 300.000 in den Gaskammern getötet wurden.

Gröning muss nach Ansicht der Nebenkläger-Anwälte Thomas Walther und Cornelius Nestler als Teil der NS-Vernichtungsmaschinerie zur Rechenschaft gezogen werden. „Die Vernichtung der Juden aus Ungarn im Sommer 1944 war nur möglich, weil viele, darunter auch der Angeklagte, an dem industriell arbeitsteilig organisierten Massenmord mitgewirkt haben“, erklärten sie. Es sei ein jahrzehntelanges Versagen der Justiz, dass diese Täter nicht bereits lange vorher belangt worden seien, sagte Nestler.

epd

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