Polizist wegen Körperverletzung vor Gericht

 Foto: red

Wer den Polizeinotruf 110 wählt, hofft auf schnelle Hilfe. So ging es auch einem Jugendlichen, als er im Augsburger Polizeipräsidium anrief. Doch der Beamte soll ihn abgewimmelt haben, dann wurde der Anrufer zusammengeschlagen. Nun steht der Polizist vor Gericht.

 
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richt in Augsburg verantworten. Dem 53 Jahre alten Beamten wird vorsätzliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Da er Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro eingelegt hat, wird der Fall nun in einem Prozess verhandelt.

Nach den Ermittlungen hatte ein Jugendlicher im März 2016 die Notrufnummer 110 gewählt, weil er zusammen mit einem Freund in eine Auseinandersetzung mit anderen jungen Leuten verwickelt war. Der Angeklagte nahm in der Einsatzzentrale des Augsburger Polizeipräsidiums den Anruf entgegen, schickte dem Jugendlichen trotz dessen Hilferufs aber keine Streife.

Er habe dem Anrufer vielmehr geraten, den Streit friedlich zu regeln oder zu Fuß zum nächsten Polizeirevier zu gehen. Für den Marsch zu der Inspektion hätte der junge Mann aber etwa eine halbe Stunde gebraucht. Letztlich wurde er von zwei Tätern verprügelt und erlitt zahlreiche Hämatome und Prellungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten eine Verletzung seiner Dienstpflicht vor.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums in Augsburg haben die Beamten bei Anrufen grundsätzlich einen gewissen Ermessensspielraum. Denn im Laufe eines Jahres gingen Zehntausende Notrufe in der Zentrale ein, erklärt Sprecher Michael Jakob. Da sei es eine Frage der Dringlichkeit, ob es nötig ist, eine Streife zu alarmieren.

«Das ist letztendlich eine Entscheidung, die von in aller Regel erfahrenen Beamten am Notruf getroffen wird», sagt Jakob. Er betont aber: «Falls man sich nicht sicher ist, wird selbstverständlich ein Fahrzeug hingeschickt und vor Ort abgeklärt, was Sache ist.»

In Deutschland gab es in der Vergangenheit bereits mehrfach ähnliche Verfahren gegen Polizisten. So muste beispielsweise 2005 in Berlin ein Beamter 500 Euro zahlen, dafür war sein Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Der Mann hatte Dienst in der Notrufzentrale, als ihm gemeldet wurde, dass vor einer Diskothek jemand zusammengeschlagen worden sei. Der Berliner Polizist ignorierte den ersten Notruf und schickte erst Hilfe, als ein Freund des Opfers nach wenigen Minuten erneut die 110 wählte.

 

dpa

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