Polizeipräsenz erhöhen Seehofer: Tat von Hanau rassistisch motivierter Terroranschlag

Blumen und Kerzen sind am Marktplatz von Hanau aufgestellt worden. Bei einem mutmaßlich rassistischen Anschlag hatte ein 43-jähriger Deutscher im hessischen Hanau mehrere Menschen und sich selbst erschossen. Foto: Nicolas Armer/dpa Quelle: Unbekannt

BERLIN. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Gewalttat von Hanau als rechtsterroristischen Terroranschlag bezeichnet. Bei einer Pressekonferenz in Berlin sagte Seehofer am Freitag: „Die Tat in Hanau ist eindeutig ein rassistisch motivierter Terroranschlag“. Es sei der „dritte rechtsterroristische Anschlag“ in wenigen Monaten. Generalbundesanwalt Peter Frank und der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, gaben zudem weitere Details zum mutmaßlichen Täter bekannt. Demnach wird davon ausgegangen, dass er psychisch krank war.

 
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„Die Gefährdungslage durch Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus ist in Deutschland sehr hoch“, sagte Seehofer. Wegen möglicher Nachahmungstäter, Wut und Emotionalisierung habe er mit den Innenministern der Länder ein konkretes Vorgehen zum Schutz der Bevölkerung abgestimmt. „Wir werden die Polizeipräsenz in ganz Deutschland erhöhen. Wir werden sensible Einrichtungen verstärkt überwachen, insbesondere auch Moscheen.“ Seehofer kündigte an, dass die Bundespolizei die Länder mit Personal und Sachausstattung unterstützt werde. „Und wir werden eine hohe Präsenz der Bundespolizei an Bahnhöfen, Flughäfen und im grenznahen Raum gewährleisten.“

Seehofer verwies auch auf Maßnahmen der Behörden in den vergangenen Tagen. „Wir haben in den letzten Tagen an mehreren Orten in Deutschland Durchsuchungen bei mutmaßlichen Rechtsextremisten durchgeführt, wo wir Sprengstoff und Handgranaten in großer Zahl sowie automatische Waffen sichergestellt haben.“ Damit seien weitere Anschläge verhindert worden.

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Die Ermittler gehen davon aus, dass der mutmaßliche Todesschütze von Hanau psychisch krank war. Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, sprach am Freitag bei der Pressekonferenz mit Seehofer in Berlin auf Grundlage erster Einschätzungen von einer offensichtlich „schweren psychotischen Krankheit“. Der 43-Jährige hat nach den bisherigen Ermittlungen neun Menschen und seine Mutter getötet, bevor er sich selbst erschoss.

Die Ermittler durchleuchten im Zuge der Aufklärung des Anschlages von Hanau nun Handy- und Computerdaten des mutmaßlichen Täters. Abgeklärt werde, mit wem im Inland und Ausland er Kontakt gehabt und wo er sich aufgehalten habe, sagte Generalbundesanwalt Peter Frank. Mittlerweile seien 40 Zeugen angehört worden, um den genauen Tathergang abzuklären. Zudem würden die GPS-Daten des Autos des mutmaßlichen Täters ausgewertet. In der Wohnung des 43-Jährigen seien schriftliche Unterlagen und auch technische Gerätschaften sichergestellt worden.

Frank bestätigte, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November Kontakt mit dem mutmaßlichen Attentäter hatte. Damals sei bei seiner Behörde eine Anzeige des Mannes eingegangen. Er habe darin Strafanzeige gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation gestellt und darin zum Ausdruck gebracht, dass es eine übergreifende große Organisation gebe, die vieles beherrsche, „sich in die Gehirne der Menschen einklinkt und dort bestimmte Dinge dann abgreift, um dann das Weltgeschehen zu steuern“. In der Anzeige waren nach Franks Angaben keine rechtsextremistischen oder rassistischen Ausführungen enthalten. Man habe aufgrund dieses Schreibens kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Auch der Vater des mutmaßlichen Täters sei in der Vergangenheit im Kontakt mit Behörden aufgefallen, durch verschiedene Schreiben, wie Beschwerden. Der Mann sei bei der „Wohnungsöffnung“ des mutmaßlichen Täters in der Nacht zum Donnerstag angetroffen worden. Er sei aber kein Beschuldigter des Ermittlungsverfahrens, sondern im Zeugenstatus.

Diskutiert wird auch weiter über politische Konsequenzen nach der Bluttat. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) kündigte am Freitag an, zu prüfen, ob die gerade erst verschärften Regelungen im Waffenrecht auch konsequent umgesetzt werden. Demnach müssen die Behörden immer beim Verfassungsschutz nachfragen, bevor sie Waffenerlaubnisse vergeben. Sie wolle prüfen, ob das auch passiere, sagte die Ministerin in Berlin. Bei der Umsetzung des verschärften Waffenrechts müsse auch überprüft werden, ob die Behörden, die über die Zuverlässigkeit entscheiden, die nötigen Informationen bekommen.

Zur Forderung unter anderem von SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil, die AfD vom Verfassungsschutz zu beobachten zu lassen, sagte Seehofer, das sei „weniger eine politische Frage, sondern eine des Verfassungsschutzes“. Dieser habe die „volle Rückendeckung“ bei dem, was er öffentlich mache, dies müsse aber auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten. „Da kämpfen wir gelegentlich mit den Gerichten.“

Eine Organisation kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt. Wird sie dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, wie eine Observation, möglich, wenngleich auch nur sehr eingeschränkt.

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