Auch der Vater des mutmaßlichen Täters sei in der Vergangenheit im Kontakt mit Behörden aufgefallen, durch verschiedene Schreiben, wie Beschwerden. Der Mann sei bei der „Wohnungsöffnung“ des mutmaßlichen Täters in der Nacht zum Donnerstag angetroffen worden. Er sei aber kein Beschuldigter des Ermittlungsverfahrens, sondern im Zeugenstatus.
Diskutiert wird auch weiter über politische Konsequenzen nach der Bluttat. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) kündigte am Freitag an, zu prüfen, ob die gerade erst verschärften Regelungen im Waffenrecht auch konsequent umgesetzt werden. Demnach müssen die Behörden immer beim Verfassungsschutz nachfragen, bevor sie Waffenerlaubnisse vergeben. Sie wolle prüfen, ob das auch passiere, sagte die Ministerin in Berlin. Bei der Umsetzung des verschärften Waffenrechts müsse auch überprüft werden, ob die Behörden, die über die Zuverlässigkeit entscheiden, die nötigen Informationen bekommen.
Zur Forderung unter anderem von SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil, die AfD vom Verfassungsschutz zu beobachten zu lassen, sagte Seehofer, das sei „weniger eine politische Frage, sondern eine des Verfassungsschutzes“. Dieser habe die „volle Rückendeckung“ bei dem, was er öffentlich mache, dies müsse aber auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten. „Da kämpfen wir gelegentlich mit den Gerichten.“
Eine Organisation kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt. Wird sie dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, wie eine Observation, möglich, wenngleich auch nur sehr eingeschränkt.