Polizeimeldung Herzprobleme führen zur Festnahme von zwei Einbrechern

Polizeipräsidium Oberfranken, Pressestelle
Symbolbild: © Nordbayerischer Kurier Quelle: Unbekannt

BAMBERG. Einen Tresor wollten zwei Männer in der Nacht zum Freitag aus einem Krankenhaus entwenden. Nachdem einer der beiden dabei Herzprobleme erlitten hatte, scheiterte der Diebstahl und endete mit zwei Festnahmen. Gegen einen 56-Jährigen erging am Samstagnachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg Haftbefehl.

 
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Am Freitagmorgen rief ein 40-jähriger Bamberger den Notarzt, da er gesundheitliche Probleme hatte. Im Rahmen der Behandlung stellte der Rettungsdienst fest, dass er einen Tresor mit sich führte. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei dem Tresor um Diebesgut. Gegenüber den Beamten der Bamberger Polizei räumte der Mann ein, dass er in der Nacht einen 56-jährigen Bekannten dabei unterstützt hatte, den Tresor aus einem Krankenhaus zu entwenden. Den Tresor ließ der 56-Jährige im Außenbereich des Krankenhauses zurück, nachdem er ihn zuvor aus einem Fenster gestoßen hatte. Der 40-Jährige kehrte am Freitagmorgen zum Tatort zurück und wollte den Tresor von dort abholen. Bei dem Versuch den Tresor mitzunehmen, erlitt er Herzprobleme und verständigte den Rettungsdienst.
Die Polizisten ermittelten daraufhin den Aufenthaltsort des 56-Jährigen und konnten ihn am Freitagmorgen in einer Bamberger Wohnung festnehmen. Die Beamten stellten zudem diverse Beweismittel sicher.
Die Kriminalpolizei Bamberg hat die Ermittlungen aufgenommen. Gegen den 56-Jährigen erging am Samstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg Haftbefehl. Polizeibeamte brachten ihn daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt.


Die Kriminalpolizei sucht nach Zeugen und bittet um Hinweise zu Tat oder Täter. Einer der Täter hat bei der Tatausführungen Krücken mit sich geführt.


Falls Sie in diesem Zusammenhang Wahrnehmungen in der Tatnacht zwischen 22 und 4 Uhr im Bereich des Krankenhauses am Michelberg gemacht haben, melden Sie sich bei der Kripo unter der Tel. Nr. 0951/9129-491.