Im Vorfeld des Beschlusses bezüglich des Ebbaurechts am Pfarramt Gößweinstein hatte Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW/BMG) die Marktgemeinderäte informiert: „Zwischen der Katholischen Pfarrpfründestiftung, der Kirchenstiftung und dem Markt Gößweinstein wurde am 17. Januar 2020 ein Erbbaurechtsvertrag hinsichtlich der Grundstücke Pfarramt Gößweinstein samt Umgriff beschlossen.“ Mit dem Bescheid des Finanzamtes Forchheim vom 18. April 2024 wurde der Grundbesitzwert mit 860.745 Euro festgestellt. „Mit dem Bescheid wurde die Grunderwerbsteuer auf 30.126 Euro festgesetzt. Dies entspricht 3,5 Prozent des Grundbesitzwertes“, verlas der Rathauschef. Die Bescheide wurden einem Steuerberatungsbüro zur Prüfung vorgelegt und der Betrag ist am 29. Mai zur Zahlung fällig.