Petitionsausschuss Leupser finden kein Gehör

Von Stefan Brand
Um „unseren guten Willen zu zeigen“, so Juragruppen-Werkleiter Hans Hümmer, hat die Juragruppe jetzt einen Bauzaun um das Quellgebiet gezogen – wie von den Leupsern schon länger gefordert. Foto: Ralf Münch Quelle: Unbekannt

LEUPS. Er kämpft für den Erhalt der eigenen Wasserversorgung. Nach monatelangen Diskussionen mit der Juragruppe scheiterte der Verein Pro Leupser Quellwasser jetzt mit seinen Anliegen auch im Petitionsausschuss des Landtags. Der beurteilte die Forderungen als nicht nachvollziehbar.

 
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Eingereicht hatte die Petition der Vorsitzende Peter Strese. Der Verein sieht in den Plänen der Juragruppe, den Ort über eine noch zu bauende Ringleitung an das Netz des Wasserzweckverbandes anzuschließen, einen möglichen Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz. Weil dort steht, dass „der Wasserbedarf vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist“. Wenn dem nicht „überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit entgegenstehen“.

Landratsamt bezieht Stellung

Das Innenministerium hatte das Landratsamt Bayreuth im Vorfeld der Ausschusssitzung am Mittwoch um eine Stellungnahme als Rechtsaufsicht gebeten – und schloss sich dieser ohne Wenn und Aber an. Demnach sei die Entscheidung der Juragruppe, die Orte Bodendorf, Kaltenthal und Leups über eine Ringleitung anschließen zu wollen, nicht zu beanstanden. Zwar seien die Gemeinden laut Verfassung verpflichtet, die Bevölkerung in ihrem Zuständigkeitsbereich mit Wasser zu versorgen –   wie sie diese Pflichtaufgabe erfüllen, liege jedoch in ihrem Ermessen. Und so könne sie diese Aufgabe ohne weiteres auf einen Zweckverband, dem mehrere Gemeinden angehören, übertragen.

Behörde: Nicht rechtswidrig

Das von der Juragruppe verfolgte Konzept zur Versorgung von Leups sei nicht rechtswidrig.  Es sei richtig, dass der Wasserbedarf aus ortsnahen Vorkommen zu decken ist. Doch dieser Vorgabe trage die Juragruppe durchaus Rechnung. Denn: Der Begriff ortsnah sei im weiten Sinn als örtlich zu verstehen. Vor allem dann, wenn es um den Zusammenschluss benachbarter Gemeinden oder Ortsteile gehe. Und genau das sei hier ja geplant.

Wasser muss aufbereitet werden

Auch unabhängig davon sei das Vorhaben des Zweckverbandes rechtmäßig. Weil der Vorrang der ortsnahen Versorgung immer unter dem Vorbehalt zu sehen sei, dass Wasservorkommen in „ausreichender Güte“ vorhanden seien. Dies sei in Leups nicht der Fall, wie eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes Bayreuth vom 21. August dokumentiere. Weil das aus den Leupser Quellen stammende Wasser ohne Aufbereitung – „insbesondere in hygienischer Hinsicht“ – nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspreche. Die Absicht des Zweckverbandes, die lokale Trinkwassergewinnung stillzulegen und durch Trinkwasser aus „besser geeigneten Grundwasserressourcen“ zu ersetzen, diene laut Landratsamt einer „wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung der Versorgungssicherheit in gesundheitlicher und wasserwirtschaftlicher Hinsicht“.

Grundstücksübernahme: Nichts auszusetzen

Auch in einem anderen Punkt, der am Mittwoch nicht eigens zur Sprache kam, gibt die Behörde in ihrer rechtlichen Würdigung – die unserer Zeitung vorliegt – der Juragruppe recht – da geht es um die Grundstücke und deren aus Sicht von Pro Leupser Quellwasser nicht korrekten Übergabe an die Juragruppe. Laut Landratsamt ging mit der Eingemeindung der ehemaligen Gemeinde Leups die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus dem Jahr 1956 an die Stadt Pegnitz über. Diese wiederum habe ihre Pflichtaufgabe zur Wasserversorgung der Juragruppe übergeben. Und damit auch die Grundstücke. Auch daran gebe es nichts auszusetzen.

Erst einmal drüber schlafen

Erst durch den Kurier erfuhr Peter Strese, der Vorsitzende des Vereins Pro Leupser Quellwasser, von der Ablehnung der Petition. Es sei „natürlich enttäuschend, das zu hören“, sagt Strese. Ohne weitere Rücksprache mit seinen Vereinskollegen – und vor allem ohne genaue Sichtung der Unterlagen – wollte sich Strese nicht genauer äußern. „Wir begegnen dem in aller Sachlichkeit und nachdem wir eine Nacht darüber geschlafen haben.“

Jetzt endgültig alles gesagt

Hans Hümmer, Werkleiter der Juragruppe, zeigte sich gestern wenig überrascht von der Reaktion des Petitionsausschusses, der die Eingabe nach Kurier-Informationen ohne Diskussion als erledigt einstufte: „Es war schon vorher alles gesagt, das bestätigt unsere Einschätzung.“ Mehr überrascht „in positiver Hinsicht“ hat ihn die Stellungnahme des Landratsamtes, „mit dem ich ja als Stadt- und Kreisrat ab und zu im Clinch liege“. Jetzt sei endgültig alles gesagt, der Zweckverband werde sein Konzept wie geplant umsetzen – und damit den Bau der Ringleitung.

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