Auf dem Werksgelände mit dem Auto fahren
Unbürokratisch geht auch die Firma ZF vor, wenn ihre zehn Feuerwehrmänner, die den Wehren in Auerbach und Michelfeld angehören, alarmiert werden. Sie können sofort den Arbeitsplatz verlassen und zwar schnell: Sie dürfen innerhalb des Werksgeländes ihr Auto abstellen, damit sie in der gebotenen Eile am Feuerwehrhaus sind, um zum Einsatz zu fahren. Mit einer Ausnahme, die aber laut Harald Schmidt kaum vorkommt: Steht ein Feuerwehrmann bei ZF an einer Produktionsmaschine und kann er nicht ersetzt werden, kann auch ZF ihn nicht gehen lassen. Dies sei absolut nachvollziehbar, sagt Schmidt. „Der Mitarbeiter hat keine finanziellen Einbußen und die Firma auch nicht“, ergänzt Lautenschlager. Den Verdienstausfall des Feuerwehrdienstleistenden übernimmt die Stadt Auerbach.