Pärchen vor Gericht Drogenkauf übers Internet

Von Wolfgang Karl
Urteil zu Drogenbesitz am Amtsgericht Bayreuth. Foto: Daniel Karmann dpa/lby Foto: Verwendung weltweit, usage worldwide

BAYREUTH/PEGNITZ. Für ein Pärchen aus dem südlichen Landkreis gibt es eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage, weil sie gemeinsam Marihuana und Ecstasy gekauft haben.

 
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Insgesamt 13-mal haben die beiden gemeinschaftlich Drogen gekauft, über einen Zeitraum von anderthalb Jahren. Auf Grund positiver Sozialprognose und der Geständigkeit der Angeklagten fielen die Strafen beim Prozess vor dem Amtsgericht Bayreuth am Dienstagnachmittag jedoch milde aus.

27-Jähriger und 21-Jährige

Ein 27-Jähriger und eine 21-Jährige haben von September 2016 bis März 2018 in 13 Fällen illegal Betäubungsmittel erworben. In den meisten Fällen handelte es sich um Marihuana, das die beiden übers Darknet im Internet bestellten. In einigen Fällen waren auch Ecstasy-Tabletten darunter. Dazu kamen noch drei Fälle, in denen die beiden Angeklagten versucht haben, sich Drogen über das Internet zu bestellen, Ermittler die Pakete allerdings vorher abgefangen hatten.

Auto unter Drogeneinfluss gefahren

Heraus kam alles im März dieses Jahres, als der junge Mann, ein Lagerlogistiker aus dem südlichen Landkreis, von der Polizei unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurde. Bei der anschließenden Durchsuchung der gemeinsamen Wohnung der beiden stellten die Beamten sechs Gramm Marihuana und einige Utensilien sicher, die zum Drogenkonsum verwendet werden können.

Jeder wollte Schuld auf sich nehmen

Beide, der Mann und die Frau, wurden getrennt voneinander festgenommen und verhört. Der zuständige Polizeibeamte sagte als Zeuge vor Gericht aus: „Beide haben sofort die Taten eingeräumt und dann versucht, jeweils die ganze Schuld auf sich selbst zu nehmen. Erst als sie auf einige Detailfragen keine Antwort geben konnten, mussten sie einräumen, dass auch der jeweils andere beteiligt war.“

Beide geständig

Dass beide von Anfang an geständig waren, betont Rechtsanwalt Karsten Schieseck während des Verfahrens mehrfach: „Die beiden haben eigentlich von Anfang an die Hosen runtergelassen. Noch bevor wir Einsichtnahme in die Akten nehmen konnten, haben sie mich geradezu gedrängt, einen Schriftsatz aufzusetzen, in dem sie alles, was sie gemacht haben, zugeben.“ Es sei bei beiden sofort der Wille zu erkennen gewesen, ab jetzt sauber zu bleiben und reinen Tisch zu machen.

Anerkennung vom Richter

Ein Umstand, den auch der Richter Alois Meixner anerkannte. Er habe allerdings noch nicht erlebt, dass bei zwei Angeklagten beide so einig gewesen seien. Normalerweise sei einer die treibende Kraft, der andere der Mitläufer. Die Angeklagte war zum Zeitpunkt der Taten noch unter 21 Jahre alt, weswegen sie nach Jugendstrafrecht zu beurteilen war. Jugendsozialarbeiter Dietmar Marzodko sagte als Gutachter aus.

„Eltern trennten sich in einem Rosenkrieg“

Demnach habe die Angeklagte selbst keine einfache Jugend gehabt: „Ihre Eltern trennten sich in einem Rosenkrieg mit erheblichem Sorgerechtsstreit“, sagte Marzodko. Als sie gerade einmal zwölf Jahre alt gewesen sei, habe sich ihr Bruder getötet.

Selbstverletzendes Verhalten

Mit 15 Jahren habe sie begonnen, sich selbst zu verletzen. Ein Verhalten, das schließlich ein Jahr später in einem Selbstmordversuch endete. Von der anschließenden psychologischen Behandlung sei ihr Vater „gar nicht begeistert“ gewesen, sagt Marzodko.

Kein enger Kontakt zu Eltern

Der erlitt im Jahr 2017 einen Schlaganfall, ihre Mutter 2018 ein Nierenversagen. Zu den Eltern bestehe kein engerer Kontakt. Dass sie unter diesen Umständen schon im Alter von 13 Jahren mit Alkohol und Zigaretten in Berührung kam, sei zu erwarten gewesen, sagt Marzodko. Er bescheinigte der Angeklagten, eine unbändige Energie zu haben: „Sie ist immer auf den Füßen gelandet und hat ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten durchgezogen.“

Sich gegenseitig geholfen

Das Geständnis der beiden, dass sie sich gegenseitig geholfen hätten, von den Drogen wegzukommen, beide Arbeit hätten und „sich gegenseitig stützen“, sagt Schieseck, sei Grund, beim Angeklagten eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr auf Bewährung anzusetzen. Der Anwalt der Angeklagten, Uwe Fritz, schloss sich seinem Kollegen an und forderte, nach Jugendstrafrecht, es bei Sozialstunden oder einer Geldstrafe zu belassen.

Bewährung und Auflage

Richter Meixner schloss sich dieser Forderung weitgehend an: Am Ende blieb es bei neun Monaten auf Bewährung und 1000 Euro Auflage für ihn und einer Auflage von 1000 Euro für sie. Alle Parteien nahmen das Urteil an.

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