Anerkennung vom Richter
Ein Umstand, den auch der Richter Alois Meixner anerkannte. Er habe allerdings noch nicht erlebt, dass bei zwei Angeklagten beide so einig gewesen seien. Normalerweise sei einer die treibende Kraft, der andere der Mitläufer. Die Angeklagte war zum Zeitpunkt der Taten noch unter 21 Jahre alt, weswegen sie nach Jugendstrafrecht zu beurteilen war. Jugendsozialarbeiter Dietmar Marzodko sagte als Gutachter aus.
„Eltern trennten sich in einem Rosenkrieg“
Demnach habe die Angeklagte selbst keine einfache Jugend gehabt: „Ihre Eltern trennten sich in einem Rosenkrieg mit erheblichem Sorgerechtsstreit“, sagte Marzodko. Als sie gerade einmal zwölf Jahre alt gewesen sei, habe sich ihr Bruder getötet.
Selbstverletzendes Verhalten
Mit 15 Jahren habe sie begonnen, sich selbst zu verletzen. Ein Verhalten, das schließlich ein Jahr später in einem Selbstmordversuch endete. Von der anschließenden psychologischen Behandlung sei ihr Vater „gar nicht begeistert“ gewesen, sagt Marzodko.
Kein enger Kontakt zu Eltern
Der erlitt im Jahr 2017 einen Schlaganfall, ihre Mutter 2018 ein Nierenversagen. Zu den Eltern bestehe kein engerer Kontakt. Dass sie unter diesen Umständen schon im Alter von 13 Jahren mit Alkohol und Zigaretten in Berührung kam, sei zu erwarten gewesen, sagt Marzodko. Er bescheinigte der Angeklagten, eine unbändige Energie zu haben: „Sie ist immer auf den Füßen gelandet und hat ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten durchgezogen.“
Sich gegenseitig geholfen
Das Geständnis der beiden, dass sie sich gegenseitig geholfen hätten, von den Drogen wegzukommen, beide Arbeit hätten und „sich gegenseitig stützen“, sagt Schieseck, sei Grund, beim Angeklagten eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr auf Bewährung anzusetzen. Der Anwalt der Angeklagten, Uwe Fritz, schloss sich seinem Kollegen an und forderte, nach Jugendstrafrecht, es bei Sozialstunden oder einer Geldstrafe zu belassen.
Bewährung und Auflage
Richter Meixner schloss sich dieser Forderung weitgehend an: Am Ende blieb es bei neun Monaten auf Bewährung und 1000 Euro Auflage für ihn und einer Auflage von 1000 Euro für sie. Alle Parteien nahmen das Urteil an.