Oppostion: "Klatsche für Merk" "Grundrecht auf Freiheit verletzt": Verfassungsbeschwerde Mollaths erfolgreich

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Die Verfassungsbeschwerde des sieben Jahre in der Bayreuther Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath ist erfolgreich. Die Beschwerde sei "offensichtlich begründet", hieß es. Die Landtagsopposition spricht von einer Klatsche für Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU).

 
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg nach Angaben vom Donnerstag statt. Die Karlsruher Richter warfen ihren Kollegen in Bayern vor, ihre Würdigungen nicht eingehend genug abgefasst, sondern sich mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt zu haben. "Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen."

Die Beschlüsse verletzten Mollath in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die Sache wurde deshalb zur erneuten Entscheidung ans Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen.

Mollath ist zwar inzwischen auf freiem Fuß. Dennoch sei die nachträgliche verfassungsrechtliche Überprüfung wichtig, erläuterte das Bundesverfassungsgericht - "denn diese waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in sein Grundrecht auf Freiheit der Person".

Opposition: "Klatsche für Merk"

Die Landtags-Opposition hat Justizministern Beate Merk (CSU) scharf angegriffen. SPD, Freie Wähler und Grüne sprachen am Donnerstag von einer "schallenden Ohrfeige" oder "Klatsche" für die Ministerin.

"Die Staatsanwaltschaft hat mit Wissen der vorgesetzten Justizministerin immer wieder die Fortdauer der Unterbringung beantragt und Herrn Mollath als gefährlichen Irren abgestempelt. Damit hat Beate Merk sogar gegen die Verfassung verstoßen. Sie hat die Freiheitsrechte eines Bürgers mit Füßen getreten", kritisierte SPD-Fraktionsvize Inge Aures. Es sei an Lächerlichkeit kaum zu überbieten, dass Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) die Ministerin nicht längst gefeuert habe.

Florian Streibl (Freie Wähler) sagte: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Klatsche für die bayerische Justizministerin. Es rückt den Skandal in Bayern wieder zurecht, aber es ist traurig, dass es eines Karlsruher Urteils dazu bedurfte." Grünen-Fraktionschef Martin Runge sagte: "Das ist eine Ohrfeige für bayerische Gerichte und Staatsanwaltschaften und eine Schande für die Ministerin." Mollath sei in seinen Grundrechten verletzt worden.

dpa

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