Der Online-Konzern Amazon ist mit seiner Klage gegen eine verschärfte Aufsicht durch das Bundeskartellamt gescheitert. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte am Dienstag die Einschätzung, „dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat“. Die entsprechende Einstufung des Kartellamts war demnach rechtens. (Az. KVB 56/22)