Oberlandesgericht entscheidet: Unterbringung nach über 13 Jahren nicht mehr verhältnismäßig Ulvi Kulac kommt aus Psychiatrie frei

Von Manfred Scherer
Nach dem Freispruch vom Vorwurf des Mordes an Paggy Knobloch am 14. Mai 2014 kommt Ulvi Kulaf nun auch aus der UNterbringung in der Psychiatgrie frei. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Ulvi Kulac kommt nach über 13 Jahren aus der Psychiatrie frei. Das Oberlandesgericht in Bamberg hat Kulacs Unterbringung mit Wirkung zum 31. Juli 2015 für erledigt erklärt. Ulvis Betreuerin Gudrun Rödel erklärte auf Anfrage: "Heute ist ein Freudentag."

 
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Der 36-jährige Lichtenberger Ulvi Kulac war seit dem Jahr 2004 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Psychiatrie untergebracht. Diesen Beschluss fasste damals das Landgericht in Hof. Kulac war im Zusammenhang mit Ermittlungen um das Verschwinden der neunjährigen Peggy Knobloch in Lichtenberg in Verdacht des Kindesmissbrauchs geraten. Er hatte damals sowohl den Missbrauch Lichtenberger Kinder als auch den Mord an Peggy gestanden. Der geistig behinderte Mann war für den Mord als schuldfähig eingsetuft worden und dafür zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Für die Verbrechen des Missbrauchs galt Kulac aufgrund seiner Behinderung als nicht  schuldfähig und gefährlich. Deshalb wurde er zur Sicherung der Allgemeinheit und zur Therapie in die Psychiatrie eingewiesen. Seine lebenslange Haft musste deshalb er nicht antreten.

Nach jahrelangen Anstrengungen hatten Ulvis Unterstützer unter Führung seiner Betreuerin Gudrun Rödel im Jahr 2013 einen Wiederaufnahmeantrag im Mordfall von Peggy Knobloch gestellt - mit Erfolg. Im Jahr 2014 führte das Schwurgericht in Bayreuth das Wiederaufnahmeverfahren durch und sprach Ulvi Kulac Mitte Mai 2014 vom Vorwurf des Mordes an Peggy Knobloch frei. Im Wiederaufnahmeverfahren war jedoch die Unterbringung wegen der Missbrauchstaten nicht Thema, so dass Kulac trotz des Freispruchs im Mordfall in der Psychiatrie bleiben musste.

Am 9. Januar hatte Ulvis neuer Anwalt Thomas Saschenbrecker bei der für die Unterbringung zuständigen Strafvollstreckungskammer vergeblich versucht, Kulac aus der Unterbringung zu bekommen. Das Bayreuther Gericht lehnte ab. Der Beschluss wurde am heutigen 19. März vom  1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg aufgehoben. Das Gericht gab der Beschwerde Saschenbreckers statt und erklärte die Unterbringung aus dem Urteil des Landgerichts Hof vom 30. April  2004 mit Wirkung zum 31. Juli 2015 für erledigt. Das Gericht entschied, dass Ulvi Kulac nach der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung für einen Zeitraum von fünf Jahren der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt werde.

Im Beschluss vom 9. Januar 2015 hatte die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bayreuth die Fortdauer der Unterbringung von Kulac in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeordnet. In seiner heute getroffenen Entscheidung sieht der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg aber eine weitere Vollstreckung als unverhältnismäßig an, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Dabei habe der Senat insbesondere den bereits 13einhalb Jahre andauernden Freiheitsentzug von Ulvi Kulac berücksichtigt. In Gegenüberstellung dazu genügten nunmehr weniger belastende Möglichkeiten wie etwa eine Heimunterbringung zur weiteren "Risikoreduzierung". Ulvi habe sich letztlich so weit entwickelt, dass er sich auch unter den Belastungen, die die öffentliche Aufmerksamkeit an seiner Person durch das Wiederaufnahmeverfahren in dem Mordfall Peggy gebracht habe, als "gut führbar und integrierbar" erwiesen habe.

Mit der bis zum 31. Juli 2015 angeordneten Restdauer der Unterbringung soll die Möglichkeit gegeben werden, die Voraussetzungen für eine Unterbringung von Ulvi außerhalb eines psychiatrischen Krankenhauses im Rahmen einer rechtlichen Betreuung zu schaffen.

Ulvis Betreuerin Gudrun Rödel sagte, sie sei auf den Moment vorbereitet: Sie habe schon Gespräche mit Einrichtungen in Oberfranken geführt, wo Ulvi nach seiner Entlassung unter Betrgeuung wohnen könne. Rödel sagte weiter, der Kampf gegen das Hofer Urteil sei nichtsdestotrotz nicht zuende. Die Betreuerin hat sich ein Wiederaufnahmeverfahren zum Ziel gesetzt, in dem die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs überprüft werden sollen.

Auf dieser Internetseite finden sie hier ein Dossier zum Fall Peggy.

 

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