Oberfranken Beim Umarmen Geldbörse entwendet

Symbolbild. Foto: dpa

In der Nacht auf Samstag gelang es Dieben erneut, den Geldbeutel eines jungen Mannes bei einer augenscheinlich harmlosen Umarmung in Bamberg zu stehlen. Die Kriminalbeamten aus Bamberg suchen Zeugen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

In den frühen Samstagmorgenstunden, gegen 2.15 Uhr, befand sich der 22-Jährige in der Franz-Ludwig-Straße, als ihn zwei Männer, vermutlich auf Arabisch, ansprachen. Hierbei umarmte ihn einer der Tatverdächtigen, heißt es im Polizeibericht. Später stellte der junge Mann fest, dass seine Geldbörse verschwunden war. Eine Beschreibung der beiden Unbekannten ist nicht bekannt.

Die Kripo Bamberg hat die Ermittlungen übernommen. Personen, die den Taschendiebstahl beobachten konnten oder sonst sachdienliche Hinweise, möglicherweise zu den Dieben, geben können, werden gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0951/9129-491 zu melden.

Die oberfränkische Polizei gibt Tipps, wie man sich vor einem solchen Trickdiebstahl schützen kann:

  • Seien Sie besonders wachsam, wenn Sie eine unbekannte Person ohne erkennbaren Grund umarmen möchte, anrempelt oder sonst auf irgendeine Art und Weise sehr nahe kommt. Versuchen Sie Abstand zu halten.
  • Geheimzahlen gehören nur in Ihr Gedächtnis - nicht auf einen Zettel in der Geldbörse.
  • Verwahren Sie Ihre Wertsachen in einer möglichst mit Reisverschluss gesicherten Innentasche. Handtaschen sollten ebenfalls geschlossen sein und die Verschlüsse zum Körper gewandt getragen werden. Verstauen Sie Ihre Wertsachen niemals in der Hosentasche.

Wenn es doch zum Diebstahl gekommen ist:

  • Machen Sie andere Personen auf den Dieb oder die Diebe aufmerksam.
  • Prägen Sie sich das Aussehen des Täters oder der Täter ein. Die Beschreibung ist ein wesentlicher Bestandteil für die anschließenden polizeilichen Fahndungsmaßnahmen.
  • Lassen Sie Ihre Bankkarten nach einem Diebstahl umgehend bei Ihrer Bank sperren oder rufen Sie den Sperr-Notruf 116 116.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Hier kann die sogenannte „KUNO-Sperrung“ erfolgen. Das elektronische Lastschriftverfahren, für das eine Unterschrift und keine PIN-Nummer benötigt wird, kann so anschließend nicht mehr genutzt werden. 
     

Autor

Bilder