Gleicher Anteil von Staat und Jugendhilfe
Laut der Richtlinie für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) vom 20. November 2012 gewährt der Freistaat daür eine gewisse Förderung. "Wir haben die Verpflichtung, mindestens den staatlichen Anteil zu übernehmen und tragen die Verantwortung", erläutert Klaus Schröder, Jugendamtsleiter am Landratsamt Kulmbach. In der Richtlinie heißt es: "Die staatliche Förderung setzt eine mindestens gleich hohe Beteiligung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe voraus. Die Gesamtfinanzierung, an der sich auch der Sachaufwandsträger der Schule insbesondere durch Übernahme der Raumkosten beteiligen kann, muss bei Antragstellung gesichert sein und schriftlich bestätigt werden. Sobald die konkrete Beschlussfassung vorliegt, ist diese der Regierung vorzulegen." Über den kommunalen Finanzanteil, sagt Schröder: "Das ist im Prinzip Verhandlungssache. Aber es gibt keine Gemeinde im Landkreis, die sich nicht beteiligt." Die Kosten für eine halbe JaS-Stelle schätzt er auf rund 30 000 Euro.
Der Neudrossenfelder Gemeinderat will sich aber erst im nächsten Jahr festlegen, ob er etwas beisteuert. Und hat das Thema auf die nächste Sitzung im Januar vertagt. Dann soll die Finanzierungsfrage endgültig geklärt werden. "Wir sind nicht grundsätzlich abgeneigt", sagt Bürgermeister Harald Hübner vorsichtig. Doch sei nicht zu vergessen: "Hier handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde." Der Landkreis erhalte bereits die Kreisumlage von den Kommunen. "Und dann sollen wir immer noch was drauflegen?" Er sehe die Finanzierung der Jugendsozialarbeit in erster Linie als eine Aufgabe des Landkreises. Der Staat dürfe sich nicht um seine Verantwortung drücken. Hübner selbst hält eine halbe JaS-Stelle für gerechtfertigt, will dem Gemeinderat aber nicht vorgreifen.