München - Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Für jeden einzelnen Mord sei diese Strafe fällig, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer in seinem Plädoyer am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Zudem forderte er die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung.

Die Anklage wirft Zschäpe Mittäterschaft an allen Verbrechen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» vor: den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenschlägen in Köln mit zum Teil Dutzenden Verletzten sowie zahlreichen Raubüberfällen.

Zschäpe habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die fanatische nationalsozialistische Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch willkürliche Morde in Angst und Schrecken zu versetzen, hatte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer argumentiert. Dabei habe sie Willen zur «Tatherrschaft» gezeigt und habe «ein Drittel eines verschworenen Triumvirats» gebildet.

Für den mutmaßlichen Terrorhelfer Ralf Wohlleben hat die Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen gefordert. Wohlleben soll die «Ceska»-Pistole beschafft haben, mit der die Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» später neun Menschen ausländischer Herkunft ermordete. Zwölf Jahre seien unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen, sagte Bundesanwalt Diemer.

Für Carsten S., der die Waffe einst zusammen mit Wohlleben beschafft haben soll, forderte der Ankläger eine Jugendstrafe von drei Jahren. Zugunsten von S. wertete Diemer dessen Aufklärungshilfe und dessen eigenes Schuldeingeständnis. Ohne Carsten S. hätte die Anklage nicht wie geschehen erhoben werden können, argumentierte Diemer.

Eine überraschend hohe Haftstrafe von zwölf Jahren forderte Diemer für den Mitangeklagten André E. und beantragte, ihn sofort in Untersuchungshaft zu nehmen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbrach daraufhin die Verhandlung, um vordringlich über einen Haftbefehl zu beraten. Er verfügte außerdem, dass E. den Gerichtssaal in der Pause nicht verlassen dürfe.

E. wurde schließlich im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen, bis das Gericht über den Antrag der Anklage auf sofortige Untersuchungshaft entschieden hat. Dies soll am Mittwoch geschehen.

Das Plädoyer der Anklage hatte schon vor der Sommerpause begonnen, nach mehr als vier Jahren Prozessdauer. Ebenfalls angeklagt sind vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe. Nach der Bundesanwaltschaft sind in den kommenden Wochen die Nebenkläger mit ihren Plädoyers an der Reihe, anschließend die Verteidigung. Mit einem Urteil in dem Mammutprozess wird in einigen Monaten gerechnet. dpa