Zuvor hatte er im Online-Magazin "stern.de" bekräftigt, dass die angeklagten Taten den Vorwurf der Vergewaltigung nicht erfüllten, da sie einvernehmlich waren. "Mein Mandant streitet nicht ab, Geschlechtsverkehr mit seiner Tochter gehabt zu haben", zitiert das Magazin den Rechtsanwalt. "Dies geschah jeweils einvernehmlich und ohne Anwendung von Gewalt durch meinen Mandanten."