Nachbarstreit über lärmende Hähne

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Der Gockelstreit von Zitz: Ein Nachbar verlangt vom anderen, dass dessen Hähne nur noch zu bestimmten Zeiten krähen dürfen. Ein Richter drängt die Streithähne nun zu einer gütlichen Einigung.

 
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Das Krähen eines Hahns ist Alltag auf dem Land. Oder nicht? Seit Jahren streiten sich zwei Nachbarn im Dörfchen Zitz in Brandenburg darum, wie laut das Krähen der Hähne des einen sein darf. Mittlerweile kommunizieren die Streithähne nur noch über ihre Anwalte, der Nachbar des Hobby-Geflügelzüchters klagte nun gar, weil er gesundheitliche Schäden wegen des Geschreis fürchtet. Einem Richter des Amtsgerichts Brandenburg/Havel reicht es jetzt - er schickt beide Parteien an den Verhandlungstisch.

«Das Gesetz erlaubt eine Güteverhandlung. Die hier getroffenen Kompromisse sind tragfähiger, als wenn ein Gericht entscheidet», sagt Richter Torsten Bönig am Montag. Nur so lasse sich der Dorffrieden in Zitz wiederherstellen.

Alles andere dauere. Denn: In einem Gerichtsverfahren müsse Grundsätzliches geklärt werden, gibt Bönig zu bedenken. «Ist Krähen auf einem Dorf zu dulden? Wenn ja, was ist ortsüblich? Wie oft dürfen Hähne überhaupt krähen?» Zudem könne ein Präzedenzfall geschaffen werden, der ungeahnte Folgen nach sich zöge. Außerdem gehe erfahrungsgemäß nach einem Urteil mindestens eine Partei gegen die Entscheidung juristisch vor.

Nur zähneknirschend willigt Kläger Hans-Wilhelm Geue ein. Sein Anwalt pocht vor Gericht darauf, dass über die Zahl der gehaltenen Hähne, über einen Zeitplan, wann und wie viele Hähne gleichzeitig krähen dürfen, sowie über Schallschutzmaßnahmen gesprochen werden müsse.

Geflügelzüchter Reno Nerling sagt, dass er schon immer kompromissbereit gewesen sei. «Herr Geue hat nur nie mit mir gesprochen. Er hat sofort die juristische Keule ausgepackt», sagt der 36-Jährige. «Er will, dass meine Hühner nicht lauter als 55 Dezibel sind. Da ist jedes Auto, das auf dem Kopfsteinpflaster an seinem Haus vorbeifährt, lauter.»

Um die Lage zu entschärfen, habe er in der Zwischenzeit die Hähne gegen eine Rasse eingetauscht, die leiser krähe. «Ich habe für 200 Euro einen Sichtschutz und eine automatische Klappenanlage für den Stall gekauft und eingebaut. Außerdem ist alles WLAN-Kamera-videoüberwacht. Das sind doch gute Argumente», sagt der 36-Jährige.

Hühner gibt es auf dem Hof, der Nerlings Eltern gehört und auf dem er selbst nicht lebt, schon seit Jahrzehnten. Die Stallanlage hat er von seinem Großvater übernommen. Der Streit sei erst ausgebrochen, als die klagende Familie nach der Wende ins Dorf gezogen sei und sich vom Krähen gestört gefühlt habe.

Der Gütetermin soll voraussichtlich für November angesetzt werden. Scheitert er, geht der Fall zurück an das Gericht.

dpa

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