Tätern droht Gefängnis Wer hat die Wasserbombe geworfen?

Weiterhin sucht die Polizei nach der Gruppe, die am Sonntagnacht bei Schirradorf eine „Wasserbombe“ auf ein Auto geworfen hat. Doch bislang gibt es keine heiße Spur. Foto:  

Bei Schirradorf bewirft eine Gruppe von Menschen von einer Brücke aus ein Fahrzeug auf der Autobahn. Die Fahndung verläuft bisher ohne Erfolg. Die Tat könnte harte Strafen nach sich ziehen.

 
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Die Aufklärung eines Falls von gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr erweist sich gleich aus mehreren Gründen für die Bayreuther Verkehrspolizei als schwierig. Dabei hatte der Fall über Kulmbach hinaus Aufmerksamkeit erregt.

Eine Autofahrerin hatte (wie bereits berichtet) am Sonntag um 22.08 Uhr auf ihrer Fahrt auf der A 70 bei Schirradorf eine Schrecksekunde, als nach ihren Angaben eine Gruppe von Menschen von einer Brücke aus eine „Wasserbombe“ auf das unten vorbeifahrende Auto warf. Das Wurfgeschoss traf mit lautem Knall die Windschutzscheibe und zerbarst. Glücklicherweise verlief der Zwischenfall ohne ein größeres Unglück. Über den Notruf verständigte die 33-jährige Fahrerin aus dem Landkreis Kitzingen umgehend die Autobahnpolizei.

Bis zu fünf Jahre Haft

Die schickte, wie ein Sprecher am Dienstagmorgen auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, umgehend Streifen in diesen Bereich, um nach dem Tätern Ausschau zu halten. Doch die Suche nach der Gruppe von sechs bis sieben Personen verlief ergebnislos. Die Gruppe war zu dem Zeitpunkt bereits spurlos verschwunden.

Bedauerlicherweise sei auch die Autofahrerin nach ihrem Notruf bislang telefonisch nicht mehr erreichbar gewesen, heißt es aus der Polizei Bayreuth. Bislang gebe es über die Erstmeldung hinaus keinerlei neuen Erkenntnisse.

Gegenstände auf fahrende Autos zu werfen, betont die Polizei, sei alles andere als ein Spaß, keinesfalls ein Kavaliersdelikt und stattdessen extrem gefährlich. Würden die „Wasserbomben-Werfer“ erwischt, drohten ihnen empfindliche strafrechtliche Konsequenzen.

Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr als Tatbestand im deutschen Strafrecht aufgeführt. Das Delikt zählt zu den gemeingefährlichen Straftaten. Die Schere der Tat bestimmt den Strafrahmen in einem solchen Fall. Was den Tätern droht, hat eine große Spannweite. Sie reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Weiterhin sucht die Polizei nach Zeugen oder Hinweisgebern auf die Gruppe von Menschen auf der Autobahnbrücke bei Schirradorf. Die Verkehrspolizei Bayreuth ist unter 0921/506-2330 zu erreichen. mbu

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