Nach lange erwarteter Expertenanhörung im Innenausschuss Straßenausbau: Im Gebührenstreit ist eine Lösung in Sicht

Von Thorsten Gütling
Könnte einer der ersten Fälle im Kreis Bayreuth sein, bei dem die Anlieger den Straßenausbau mitbezahlen: die Kettengasse in Pegnitz. Denn: Ob eine Anhebung der Grundsteuer die Bürger davor verschont ist weiterhin unklar. Foto: red

Im Streit um die Straßenausbaubeitragssatzung deutet sich eine Lösung an. CSU und SPD wollen Gesetzentwürfe in den Landtag einbringen, die eine Alternative zur viel kritisierten Satzung vorsehen. Nämlich sogenannte wiederkehrende Beiträge. Künftig könnten also nicht nur die direkten Anlieger am Ausbau einer kommunalen Straße beteiligt werden, sondern der ganze Ort. Es zeichnet sich auch ab, dass auch reiche Gemeinden an einer der beiden Optionen nicht mehr lange vorbei kommen.

 
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Bei einer Anhörung im Innenausschuss des bayerischen Landtags standen sich gestern zwei Lager gegenüber. Vertreter des bayerischen Städte- und Gemeindetages auf der einen, Interessenverbände von Haus- und Grundstückseigentümern auf der anderen Seite. Erstere forderten eine Möglichkeit, Bürger weiterhin an den Kosten beim Straßenausbau beteiligen zu können. Weil der kommunale Straßenbau von den Gemeinden alleine nicht zu stemmen sei.

Im Zwei-Minuten-Video sehen Sie, was eine Straßenausbaubeitragssatzung ist

Die Eigentümer halten dagegen

Die Eigentümer forderten dagegen, sie endlich in Ruhe zu lassen. Auf welcher Seite die gut 250 Zuhörer standen, die der Ausschusssitzung beiwohnten, machten sie lautstark deutlich. Mehrfach musste der Vorsitzende des Ausschusses, Florian Hermann, zur Ruhe mahnen, als Vertreter von Städte- und Gemeindebund ausgepfiffen wurden. Eines der Ausschussmitglieder, der Abgeordnete aus dem Wahlkreis Hof, Klaus Adelt (SPD), sagt: „Einige hatten das wohl mit einer öffentlichen Kundgebung verwechselt.“

In der Pfalz schaut sich Bayern etwas ab

Der Kompromissvorschlag, auf den es nun hinauszulaufen scheint, kommt aus Rheinland-Pfalz. Gerd Thielmann, der dem dortigen Gemeinde- und Städtebund vorsitzt, hatte für das Modell der wiederkehrenden Beiträge geworben. „Er hat uns gezeigt, dass damit kein Bürokratiemonster einhergeht“, sagt Adelt. Christoph Rabenstein, Abgeordneter der SPD aus Bayreuth und Zuhörer im Ausschuss, sagt: „Die Experten aufseiten der Kritiker haben mich überzeugt.“

Nach der Sitzung wird die SPD aktiv

Die SPD-Fraktion habe gleich nach der Sitzung beschlossen, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Wiederkehrende Beiträge sollen darin als eine Option zur Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung ermöglicht werden. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs soll, wenn möglich, schon in der nächsten Sitzung des Landtags behandelt werden. Ob unter den Begriff der wiederkehrenden Beiträge auch eine Erhöhung der Grundsteuer zu fassen sein wird, wie in Pegnitz seit Jahren praktiziert, ist noch nicht klar.

Keine Sonderrolle mehr für Reiche

Unklar auch, ob sich Gemeinden, die keine neuen Kredite und keine Stabilisierungshilfe beantragen, sich weiterhin um die Einführung einer Satzung oder der alternativen Beiträge drücken können. Ludwig Freiherr von Lerchenfeld, Ausschussmitglied und Abgeordneter der CSU aus dem Wahlkreis Kulmbach, sagt: „Wir wollen die Diskussion über Muss oder Kann beenden.“ Gudrun Brendel-Fischer, Zuhörerin und Abgeordnete der CSU aus dem Wahlkreis Bayreuth, sagt: „An der Bürgerbeteiligung geht künftig kein Weg vorbei.“ Adelt hält dagegen: „Kommunen mit herausragender Haushaltslage sollen weiterhin verzichten können.“ Rabenstein widerspricht dem SPD-Kollegen. „Das wäre ungerecht den anderen Gemeinden gegenüber und treibt die Schere zwischen armen und reichen Kommunen nur noch weiter auseinander.“

Kommunalaufsicht soll großzügiger Prüfen

„Es ist deutlich geworden, dass der Staatsanwalt eben nicht gleich kommt“, spielt Adelt auf eine Bemerkung des Bayreuther Landrats Hermann Hübner (CSU) an, wonach Bürgermeister, die keine entsprechende Satzung erlassen, gegen geltendes Recht verstoßen. Brendel-Fischer spricht von einer Gängelung der Gemeinden durch die Kommunalaufsicht, wenn diese, wie geschehen, mit der Nichtgenehmigung eines Haushalts drohe. Die Abgeordnete sagt: „Selbst der Innenminister hat betont, dass er für eine weniger strenge Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden sorgen wird.“

Gesetzentwürfe noch in diesem Sommer

Die CSU will ihren Gesetzentwurf noch in diesem Sommer ausarbeiten. Darin soll auch stehen, dass die Kosten eines überdurchschnittlich guten Straßenausbaus – die Rede ist von einem Luxusausbau – nicht auf die Anlieger umgelegt werden können. Lerchenfeld versteht darunter auch die Kosten bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende LEDs. Ebenso soll verhindert werden, dass Anlieger den Ausbau einer Straße bezahlen müssten, weil die Gemeinde beim Erstbau nicht ordentlich gearbeitet hat. Zu guter Letzt fordert die CSU eine Höchstgrenze, über die kein Grundstückseigentümer belastet werden dürfe.

Ein Dossier zum Streit um die Straßenausbaubeitragssatzung im Landkreis Bayreuth finden Sie hier.

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