Bundesinnenministerium: erhobener Finger „unproblematisch“
Zur Erklärung und Bedeutung der von Rüdiger gezeigten religiösen Geste schrieb das Bundesinnenministerium am Dienstag auf Anfrage: „Der sog. ‚tauhid’-Finger gilt im Islam als Symbol der Einheit und Einzigartigkeit Gottes. Die Geste ist unter Musliminnen und Muslimen auf der ganzen Welt verbreitet.“
Nach Einschätzung des Ministeriums ist der sogenannte „tauhid“-Finger als Glaubensbekenntnis zu verstehen und insofern mit Blick auf die öffentliche Sicherheit als unproblematisch einzuordnen. „Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass islamistische Gruppen dieses Symbol vereinnahmen und für ihre Zwecke missbrauchen.“
Insofern könne das Zeigen des „sogenannten ‚tauhid’-Fingers in bestimmten Kontexten als Zeichen einer salafistischen bzw. islamistischen Radikalisierung angesehen werden, wenn Akteure sich bewusst dieser Mehrdeutigkeit bedienen.“ Hier komme es auf die Betrachtung im Einzelfall an.
Die Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main betonte, dass es sich bei der Meldung des DFB bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität nicht um eine Strafanzeige im klassischen Sinne handele. Die ZIT habe im Rahmen der Kooperation mit dem Verband gegen Hasspostings im Internet („Hate Speech“) eine Meldung des Verbandes zu Tweets entgegengenommen, die Bezug auf einen Instagrampost von Rüdiger nehmen. Dies sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag der dpa. Nähere Angaben zu dem konkreten Fall könne man nicht machen.
Ähnliche Diskussionen bei der U17-WM
Bei der Abarbeitung entsprechender Meldungen im Rahmen der Kooperation mit dem DFB prüft die ZIT zunächst eine mögliche strafrechtliche Relevanz der gemeldeten Äußerung und führt, wenn diese gegeben ist, die Ermittlungen zur Identifizierung der Tatverdächtigen. Die ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit.
Um ausgestreckte Zeigefinger war es auch bei der U-17-Weltmeisterschaft Ende vergangenen Jahres gegangen. Unter einem vom DFB geposteten Bild mit Charles Herrmann, Almugera Kabar, Paris Brunner (alle Borussia Dortmund) und Fayssal Harchaoui (1. FC Köln) hatten Hass-Kommentare gestanden.
Das Bild der vier späteren Weltmeister war am 21. November nach dem 3:2-Sieg im Achtelfinale der U17-Weltmeisterschaft gegen die USA aufgenommen worden. Zwei Spieler zeigten jeweils ihren rechten Zeigefinger, aber nicht wie Rüdiger nach oben gerichtet.
Der DFB verurteilte damals rassistische Beleidigungen und Anfeindungen. „Wir sind stolz auf die Vielfalt in unserer U 17, die in Indonesien gerade ihr Herz auf dem Platz lässt. Der Einsatz für Vielfalt ist fest in der DFB-Satzung verankert - ebenso wie die Werte Toleranz und Respekt“, schrieb der Verband auf der offiziellen Facebook-Seite der DFB-Junioren. Ferner hieß es: „Wenn ihr diese Werte nicht teilt, dann entfolgt uns gern. Diskriminierende und rassistische Kommentare haben hier keinen Platz und werden dementsprechend gelöscht. Gegen beleidigende Inhalte werden wir rechtlich vorgehen.“