Im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder der Steakhausketten-Erbin Christina Block hat ein Gericht in Dänemark nach Informationen von „Zeit Online“ per Eilverfahren entschieden, dass das Sorgerecht vollständig dem Vater zu übertragen ist. Weil die Kinder sich mittlerweile in Deutschland bei ihrer Mutter befänden, müsse ein deutsches Gericht über die Rückführung entscheiden, berichtete das Portal am Donnerstag.