Mangels konkreter Tatsachen habe der Generalbundesanwalt von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Außerdem wäre der Somalier zum angeblichen Tatzeitpunkt elf oder zwölf Jahre alt gewesen und damit als Kind strafunmündig.
Wie die Generalstaatsanwaltschaft weiter mitteilte, bedrohte der Tatverdächtige am 12. und 13. Januar in Obdachlosenunterkünften in Würzburg mehrere Menschen mit einem Messer. Außerdem habe er die Anwesenden beleidigt. Der Tatverdächtige sei deshalb für acht Tage in einer Psychiatrie untergebracht worden.
24-Jährige war erst kürzlich in Psychiatrie
Knapp zwei Wochen vor der Tat vom Freitag - am 14. Juni - sei der 24-Jährige in der Würzburger Innenstadt in das Auto eines 59-Jährigen eingestiegen und habe sich auf den Beifahrersitz gesetzt. Der Autofahrer habe den Somalier mehrfach angesprochen, aber keine Antwort bekommen.
Schließlich habe der 59-Jährige die Polizei gerufen, doch auch auf die Polizisten habe der 24-Jährige nicht reagiert. Das zuständige Ordnungsamt habe diesen daraufhin in eine Psychiatrie einweisen lassen, diese habe er einen Tag später aber auf eigenen Wunsch wieder verlassen.
Außerdem sei der Tatverdächtige 2015 in einer Asylbewerberunterkunft in Chemnitz in einem Streit mit einem Mitbewohner verwickelt gewesen, bei dem er ein Küchenmesser verwendet haben soll. Wegen gegensätzlicher Aussagen zum Tathergang sei aber kein Tatnachweis zu führen gewesen, deshalb sei das Verfahren Anfang 2017 eingestellt worden.