Das Landgericht in München sah es als erwiesen an, dass er als Führer einer Wehrmachtskompanie den Befehl zu einer Racheaktion gegen italienische Zivilisten gab. Dabei wurden im Sommer 1944 elf Menschen in ein Haus getrieben, das die Soldaten anschließend sprengten. Nur einer der Zivilisten überlebte. Scheungraber hatte die Vorwürfe im Prozess bestritten. Die Verteidigung legte Rechtsmittel ein, er blieb bis zur Entscheidung des BGH auf freiem Fuß. dpa/Foto: pa