Mehrere Betreiber von Shisha-Cafés wollten das per Volksentscheid eingeführte strikte Rauchverbot für nichtig erklären lassen und reichten Anfang August eine Klage ein, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.    Gäste besuchten diese Kneipen nur, um Wasserpfeife zu rauchen, hatten die Café-Betreiber ihren Schritt begründet. Sie würden nun in ihrer Freiheit eingeschränkt, obwohl die Volksgesundheit nicht gefährdet sei. Die Gastronomen seien zudem in ihrer Existenz bedroht. Die Verfassungsrichter sahen jedoch keine Gründe, warum Shisha- Kneipen anders als die übrigen Raucherlokale behandelt werden sollten. Auch rechtfertige das verfassungsgemäße Konzept eines strikten Rauchverbots für alle Gaststätten eine stärkere Belastung einzelner Gaststättenbetriebe bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung vom vergangenen Freitag. dpa