Dort wurde der mutmaßliche Täter im Frühjahr 2023 widerstandslos festgenommen - Mord verjährt nicht. Nachdem der Mann, der wegen Raubes und Hehlerei bereits zwei Mal verurteilt wurde und über viele Jahre im Gefängnis saß, nun schweigt, steht dem Gericht ein aufwändigeres Verfahren bevor: „Es sind natürlich naturgemäß sehr viele Zeugen verstorben“, sagte der Vorsitzende Richter. Entsprechend stütze sich das Verfahren auf viele alte Schriftstücke, die dem Angeklagten alle übersetzt werden müssen.
Opfer nach einvernehmlichem Sex niedergeschlagen
Laut Staatsanwaltschaft hatte das spätere Opfer den jungen Mann am 30. Dezember 1978 in der Hoffnung auf einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit in seine Wohnung genommen. Nach dem Besuch eines Erwachsenenkinos ließ sich der 69-Jährige im Laufe der Nacht oder in den frühen Morgenstunden des Silvestertages eine Badewanne einlaufen. Dies habe der Angeklagte ausgenutzt, um von einer Kommode im Flur einen metallenen Mörserstößel zu nehmen und den Rentner damit von hinten niederzuschlagen, schilderte die Staatsanwältin. Weil sich das Opfer noch regte, habe er nach einer kurzen Pause ein weiteres Mal zugeschlagen. Das Opfer starb an den Folgen von insgesamt zehn Hieben.
Als Zeugen befragte Polizisten schilderten aus ihren Gesprächen mit dem Angeklagten, dass dieser aus schwierigen Familienverhältnissen stamme und vor seiner Pensionierung diverse Berufe ausgeübt habe. Bei seiner Überführung nach Deutschland sei er freundlich, ruhig und in sich gekehrt gewesen. Das Urteil soll Anfang April fallen.