Mollaths Anwalt muss Geldstrafe zahlen

Gustl Mollath im Juli 2014. Foto: Armin Weigel/dpa Foto: red

Gegen die Unterbringung von Gustl Mollath in die Psychiatrie gab es zahlreiche Proteste und Aktionen. Ein Anwalt überschritt dabei die Grenzen zur Strafbarkeit und ist deswegen nun verurteilt worden.

 
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Ein Wiesbadener Anwalt ist wegen eines gefälschten Gerichtsbeschlusses zur Freilassung des Justizopfers Gustl Mollath aus der Psychiatrie zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Wiesbadener Amtsgericht sprach den Juristen am Mittwoch der versuchten Gefangenenbefreiung schuldig. Der 55-jährige muss eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 120 Euro zahlen.

Die Aussage des Anwalts, ein befreundeter Mandant habe das gefälschte Fax aus seiner Privatwohnung an eine Klinik in Bayreuth verschickt, sei unwahrscheinlich, konstruiert und nicht glaubhaft, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren erklärt, er könne den Namen des Mandanten wegen seiner anwaltlichen Schweigepflicht nicht nennen, und seine Unschuld beteuert. Der Rechtsbeistand des 55-Jährigen plädierte auf Freispruch, da die Vorwürfe nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könnten.

Mollath saß rund sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie, es kam zu einem aufsehenerregenden Wiederaufnahmeverfahren. Im August 2014 sprach das Landgericht Regensburg den 59-Jährigen schließlich frei. Er war zuvor in einem Prozess vom Vorwurf der Körperverletzung an seiner früheren Ehefrau wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Jahrelang kämpfte Mollath um Wiederaufnahme seines Verfahrens.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 55-Jährige bei der Tat im Juni 2013 sein Faxgerät so manipuliert hatte, dass als Absender die Nummer des Landgerichts Regensburg erschien. Er habe die Unterbringung von Mollath in der Psychiatrie als große Ungerechtigkeit empfunden und dagegen protestieren und Aufmerksamkeit erregen wollen, erklärte der Richter. Dabei habe er die Freilassung von Mollath durch sein Handeln billigend in Kauf genommen. Die Fälschung wurde jedoch erkannt, Mollath kam nicht vorzeitig frei.

dpa

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