in verurteilter Sexualmörder bekommt vom Freistaat Bayern keinen Schadenersatz für seine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Regensburg wies eine Klage des Mannes am Freitag zurück. Auch nach den neuen, strengeren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sei die Unterbringung des Mannes rechtskonform, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der 38-Jährige hatte 44.500 Euro verlangt.