Am Nachmittag wurde entschieden, dass der 27-jährige psychisch Kranke in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll. Die Bluttaten, die der Mann am 10. August 2015 begangen hatte, wertete das Gericht objektiv als drei Mordversuche und einen Totschlagsversuch, sowie als vier gefährliche Körperverletzungen. Für die Taten kann der Mann wegen der psychischen Erkrankung nicht bestraft werden - sie führt zur Aufhebung der Einsichtsfähigkeit bei dem Beschuldigten. .