Denn inzwischen gibt es die Möglichkeit, das Geschlecht bereits im befruchteten Ei festzustellen und Eier mit männlichen Embryonen gleich auszusortieren. Dass sich die Richter nicht zu einem sofortigen Verbot durchgerungen haben, mag Tierschützer empören. Doch bestehende Produktionsabläufe lassen sich nicht von einem Tag auf den anderen ändern. Betriebe brauchen Übergangsfristen, die ihnen erlauben, sich umzustellen. Im konkreten Fall müssen sie in Geräte investieren, die hinreichend genau zwischen Eiern mit weiblichen und männlichen Embryonen unterscheiden und ihre Praxisreife noch unter Beweis stellen müssen.